Reutlingen (ots)
Die Polizei hat die Öffentlichkeit um Unterstützung bei der Suche nach Verena Kahya gebeten, einer 38-jährigen Frau aus Trochtelfingen. Sie wird seit Mittwochabend, kurz nach Mitternacht, vermisst. Zuvor hatte die Frau ihre Wohnanschrift verlassen, und seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt. Bisherige Ermittlungen haben keine Anzeichen dafür ergeben, dass ein Verbrechen zu ihrem Nachteil stattgefunden hat.
Die Suche nach Verena Kahya gestaltet sich äußerst schwierig. Verschiedene Suchmaßnahmen, darunter der Einsatz von Rettungs- und Flächensuchhunden, Mantrailern, Drohnen sowie einem Hubschrauber, wurden durchgeführt. Auch Einsatzkräfte von gesamter Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei waren involviert, jedoch blieben diese Bemühungen bislang ohne Erfolg. Aufgrund der Situation wurde nun die Öffentlichkeit aufgerufen, Hinweise zur Vermissten zu geben.
Beschreibung der Vermissten
Verena Kahya wird als etwa 182 Zentimeter groß und schlank beschrieben. Sie hat blonde, schulterlange Haare, die gelockt sind. Zuletzt trug sie eine dunkle Hose, ein helles T-Shirt sowie dunkle Schuhe. Zudem hatte sie eine Jacke bei sich, was darauf hindeutet, dass sie möglicherweise auf einen längeren Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnung vorbereitet war.
Die Polizei appelliert an alle, die möglicherweise die Vermisste gesehen haben oder wichtige Informationen zu ihrem Aufenthaltsort haben, sich umgehend zu melden. Hinweise können unter der Telefonnummer 07121/942-3333 beim Kriminalkommissariat Reutlingen oder unter der Telefonnummer 07121/9918-0 beim Polizeirevier Pfullingen gegeben werden.
Um die Dringlichkeit dieser Vermisstenfahndung zu betonen, sei gesagt, dass eine hilflose Lage von Verena Kahya nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Tatsache verstärkt die Notwendigkeit, dass alle potenziellen Hinweise sorgfältig geprüft werden.
Ein Lichtbild von Verena Kahya wurde ebenfalls veröffentlicht, um die Suche nach ihr zu unterstützen. Es bleibt zu hoffen, dass mit Hilfe der Öffentlichkeit bald neue Erkenntnisse gewonnen werden können, die zur Klärung ihres Verbleibs führen.
– NAG