In der Region um Tübingen, Reutlingen, Mössingen und Rottenburg gelten verschiedene Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel. Immer mehr Städte erlassen Verbote für Feuerwerk in Innenstädten, um Brandgefahren zu minimieren, wie SWP berichtete.
In Tübingen gilt ein striktes Feuerwerksverbot in der Altstadt an Silvester. Dieses Verbot besteht seit 2010, nachdem ein Brand am Marktplatz durch Feuerwerk verursacht wurde. Die Sperrzone umfasst unter anderem die Belthlestraße, Schlossbergstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen sowie weitere zentrale Straßenzüge im Norden und Osten der Stadt. Am 31. Dezember werden Polizei und Ordnungskräfte verstärkt kontrollieren, da Verstöße mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Zusätzlich gibt es bundesweite Regelungen, die das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen untersagen.
Regeln in Reutlingen
Reutlingen hat aufgrund des kulturellen Wertes bedeutender Gebäude ebenfalls ein Feuerwerksverbot in der Altstadt erlassen. Dies wurde nach einem Brand am Neujahrstag 2023 entschieden. Die betroffenen Straßen in Reutlingen sind unter anderem die Eberhardstraße, Karlstraße und der Burgplatz.
Mössingen und Rottenburg haben kein spezifisches Verbot für Feuerwerk in ihren Innenstädten, jedoch gilt die bundesweite Regelung seit 2009, die das Abbrennen in der Nähe von sensiblen Orten wie Kirchen und Altenheimen einschränkt. Diese Regelung führt dazu, dass Feuerwerk in historischen Innenstädten stark eingegrenzt wird, außerhalb dieser Bereiche ist es jedoch erlaubt.
Verletzungsrisiken durch Feuerwerk
Die Nutzung von Feuerwerk birgt erhebliche Verletzungsrisiken, darunter Verbrennungen, Schnittwunden sowie Schäden an Augen und Hörfähigkeit. Unsachgemäßer Umgang, technische Defekte oder Fehlzündungen erhöhen das Risiko, insbesondere für Kinder und unbeteiligte Personen. Es wird geraten, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Raketen und Böllern einzuhalten.
Für die Tübinger Altstadt gilt am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 ein striktes Feuerwerksverbot. Dieses umfasst alle Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und dient dem Schutz des historischen Stadtzentrums. Informationen über das Verbot sind in einem Faltblatt der Stadtverwaltung erhältlich, das an verschiedenen Stellen in der Altstadt ausgelegt ist, wie der Stadt Tübingen berichtete.
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