Im Zusammenhang mit einem schockierenden Vorfall in einem Wangener Supermarkt hat ein psychiatrischer Gutachter, Heiner Missenhardt, die Ergebnisse seiner Untersuchung des Angeklagten präsentiert. Der Beschuldigte wird beschuldigt, Anfang April in einem Supermarkt auf ein vierjähriges Mädchen eingestochen zu haben, was zu lebensbedrohlichen Verletzungen führte. Die Schwere der Tat und die psychische Verfassung des Mannes sind zentrale Punkte im laufenden Prozess.
Laut Missenhardt ist der Beschuldigte an paranoider Schizophrenie erkrankt, was die Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Aggression als „in hohem Maße gegeben“ einstuft. Am Freitag, dem dritten Prozesstag, erläuterte der Psychiater, dass die Beweisaufnahme geschlossen wurde und die Schlussvorträge sowie das Urteil für den kommenden Dienstag, den 22. Oktober, erwartet werden.
Schuldunfähigkeit im Fokus
Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schuldunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus und hat daher ein Sicherungsverfahren beantragt. Diese Forderung basiert auf den Ergebnissen von Missenhardts Gutachten, das besagt, dass der Beschuldigte in seinem Realitätsbezug stark eingeschränkt war. Der Mann hatte am ersten Prozesstag bereits ein Geständnis abgelegt.
Die psychiatrische Begutachtung bezieht sich auf vier Gespräche mit dem Beschuldigten sowie Krankenakten aus seiner Zeit in der Psychiatrie. Missenhardt erklärte, dass der Mann am Tattag an einer Illusion leidete, die ihn dazu trieb, das Kind mit einem Messer anzugreifen. Er stellte fest, dass das Unrechtsbewusstsein des Angeklagten in diesem Moment nicht gegeben war, was ihn nach dem Strafrecht als schuldunfähig qualifiziert.
Behandlungsprognose und Auffälligkeiten
Die Prognose für eine erfolgreiche Behandlung des Angeklagten wird von Missenhardt als „eindeutig ungünstig“ eingeschätzt. Bei einer psychischen Störung dieser Art ist eine vollständige Genesung unrealistisch. Der Angeklagte zeigt keine Einsicht in seine Erkrankung und könnte eine medizinische Behandlung künftig abbrechen, sollte er nicht unter Aufsicht stehen.
Im Kontext seiner Religiosität stellte ein Kriminalbeamter fest, dass eine mögliche Radikalisierung des Beschuldigten nicht untersucht werden konnte. Bei der Durchsuchung seines Zimmers wurden Notizen zu Geschäftsideen sowie unverfängliche religiöse Texte gefunden. Ein Zeuge erklärte, dass er die aggressive Seite des Mannes bereits vorher kennenlernen musste, als dieser ihm im März ins Gesicht schlug.
Ein weiterer Polizist berichtete, dass bei der Haftvorführung starke Widerstände des Angeklagten zu verzeichnen waren. Die Polizei hatte große Schwierigkeiten, ihn zu kontrollieren, was auf eine mögliche Gefahr hindeutet. Im Gegensatz dazu empfand eine frühere Arbeitgeberin des Angeklagten diesen als unauffällig während seiner Zeit als Reinigungskraft.
Die Verwirrung über sein Verhalten bleibt jedoch bestehen, denn während der Festnahme wirkte der Mann eher apathisch und murmelte vor sich hin. Missenhardt warnt davor, dass der Angeklagte jederzeit wieder in einen wahnhaften Zustand geraten könnte, der für andere gefährlich ist.