In einem grotesken Vorfall, der ganz Deutschland erschütterte, wurde im Supermarkt von Wangen (Kreis Ravensburg) ein vierjähriges Mädchen brutal mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser angegriffen. Der 35-jährige Syrer, der auch die niederländische Staatsbürgerschaft besitzt, stach während des Einkaufens auf das Mädchen ein und fügte ihr mindestens drei lebensgefährliche Verletzungen im Bauch zu. Die kleine Kämpferin überlebte nur knapp, nachdem sie notoperiert werden musste. Seit dem schrecklichen Vorfall befindet sich der Täter in einer psychiatrischen Einrichtung, und seine Gefährlichkeit bleibt unvermindert.
„Bei dem Mann ist keinerlei Besserung erkennbar, es besteht weiter die Gefahr, dass er Straftaten in gravierendem Ausmaß begeht.“ – Oberstaatsanwältin Christine Weiss
Gericht urteilt: Maßregel nötig für Täter
Die Anklage, symbolisiert durch Oberstaatsanwältin Christine Weiss, erhob wiederholt den Vorwurf des versuchten Mordes. Sie betonte die Heimtücke der Tat, die aus dem Hinterhalt erfolgte. Ihre Einschätzung, dass der Täter an „paranoider Schizophrenie in einer Akutphase“ leidet, beeinflusste das Gericht entscheidend. Die Aussagen deuten darauf hin, dass der Mann zum Zeitpunkt des Übergriffs schuldunfähig war, was jedoch seine Gefährlichkeit nicht mindert. Die Richter sprachen von einem „denkbar einfachen Fall“, und nach weniger als einer halben Stunde war die Entscheidung gefallen: der Syrer bleibt in geschlossener Psychiatrie.
Das Bild der verunsicherten Familie wurde in der Verhandlung klar: Das Trauma des Angriffs hat sich wie ein Schatten über ihr Leben gelegt. Das Kind benötigt nun ständige Betreuung, während die emotionalen Wunden bei seinen Eltern tief sitzen. Der Verteidiger wollte jedoch die Argumentation der Heimtücke in Frage stellen, da er bezweifelte, ob man von einem bewussten Ausnutzen der Arglosigkeit sprechen könne. Doch das Gericht ließ sich nicht beirren und hob hervor, dass selbst ein schuldunfähiger Täter wie dieser durchaus in der Lage sei, planvoll zu handeln.