Kriminalität und JustizRastatt

Letzter Feierabend endet im Polizeigewahrsam: Mann mit 2,5 Promille!

In Rastatt ereignete sich am Donnerstagabend ein Vorfall, der die letzte Nacht in Freiheit eines Mannes zur großen Feier werden ließ – mit ungewissem Ende. Der 32-Jährige entschied sich, versöhnlich und ausgelassen in seinen bevorstehenden Haftantritt zu feiern, was schließlich jedoch seine Freiheit für den Abend kostete.

Um circa 20 Uhr alarmierte eine besorgte Anwohnerin die Polizei, da der stark alkoholisierte Mann in der Murgstraße lautstark schrie. Bei Eintreffen der Ordnungshüter erklärte der Mann, dass er sich nur amüsieren wollte, da er am nächsten Tag seine Haftstrafe antreten müsse. Ein durchgeführter Alkoholtest zeigte alarmierende 2,5 Promille, sodass die Polizei eingreifen musste.

Intervention der Polizei

Da der Mann trotz seiner hohen Alkoholkonzentration und umfangreicher Warnungen durch die Beamten nicht zur Ruhe kam, wurde ihm ein Platzverweis erteilt. Ein mit Nachdruck angebrachter Hinweis auf mögliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung schien zunächst Wirkung zu zeigen, und der Mann entfernte sich aus der Murgstraße. Doch etwa 20 Minuten später benötigten die Beamten erneut ihre Einsatzkraft, als ein weiterer Anwohner die Polizei informierte, dass der Mann noch immer laut und offenbar randalierend feierte.

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Die anhaltende Lärmentwicklung und das ungebührliche Verhalten waren genug, um die Beamten zu veranlassen, den „Feiernden“ erneut zur Ordnung zu rufen. Um eine weitere Eskalation des Vorfalls zu vermeiden, wurden sie aktiv, um die Feierlichkeiten vorzeitig zu beenden. So fand die letzte Nacht des Mannes in Freiheit ein abruptes Ende, und er wurde in Polizeigewahrsam genommen.

Dieser Vorfall verdeutlicht nicht nur die Konsequenzen unüberlegten Verhaltens, sondern wirft auch Fragen über den Umgang mit solchen Situationen auf, insbesondere wenn Alkohol im Spiel ist. In der Regel wird davon ausgegangen, dass man vor einem wichtigen Ereignis wie einem Haftantritt auf verantwortliche Weise handelt, doch in diesem Fall entwickelte sich alles ganz anders.

Für weitere Informationen zu diesem Vorfall sind zusätzliche Details in einem Bericht auf www.presseportal.de zu finden.

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Quelle/Referenz
presseportal.de

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