Pforzheim. Ein Weg, der auf den ersten Blick wie ein einladender Gehweg aussieht, entpuppt sich als eine große Überraschung! Parallel zum Kanzlersträßchen verläuft dieser scheinbar breite Pfad, der von einem weißen Streifen und einem Bordstein von der vielbefahrenen Straße abgegrenzt ist. Doch halt! Ein Blick auf das Verkehrsschild sorgt für Verwirrung: „Spazieren gehen ist hier verboten!“ Was soll das bedeuten? Ein PZ-Leser fragt sich, für was dieser Weg überhaupt gedacht ist, wenn er nicht für Fußgänger genutzt werden darf.
Die städtische Pressestelle hat auf Nachfrage die Antwort parat: Dieser Fußweg ist tatsächlich kein Fußweg! Stattdessen handelt es sich um eine spezielle Fläche, die für andere Zwecke vorgesehen ist. Die Verwirrung ist groß, denn viele Passanten können nicht nachvollziehen, warum ein Weg, der so aussieht, als wäre er für Spaziergänge gedacht, für Fußgänger gesperrt ist. Die Stadtverwaltung hat damit eine klare Botschaft gesendet: Hier ist das Flanieren nicht erlaubt!
Die Hintergründe des Verbots
Die Gründe für das Verbot sind vielfältig und reichen von Sicherheitsaspekten bis hin zu städtischen Planungen. Der Weg könnte möglicherweise für Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer vorgesehen sein, was die Entscheidung der Stadtverwaltung erklärt. Doch die Frage bleibt: Warum wird ein Weg, der so einladend wirkt, nicht für die Fußgänger freigegeben? Die Diskussion über die Nutzung öffentlicher Flächen in Pforzheim ist damit neu entfacht und sorgt für Gesprächsstoff unter den Bürgern.