Ein dramatischer Rechtsstreit um Volksverhetzung nahm am Landgericht Pforzheim neue Wendungen, als ein 32-jähriger Prediger der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim" (BKZW), die seit 2023 vom Verfassungsschutz beobachtet wird, wegen seiner extremen Äußerungen zu Homosexuellen verurteilt wurde. Das Urteil des Amtsgerichts, das eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro verhängte, wird nun jedoch angefochten, wie sein Anwalt offiziell bekannt gab, als Schwäbische berichtete. Der Prediger hatte in einer im Internet verbreiteten Predigt im Juni 2023 dazu aufgerufen, Homosexuelle zu vernichten, was die Menschenwürde angreift, so die Vorsitzende Richterin.
Während des Prozesses wurde insbesondere die Authentizität des im Verfahren präsentierten Videomaterials als zentraler Streitpunkt hervorgehoben. Der Verteidiger forderte einen Freispruch und argumentierte, die Aussagen seines Mandanten seien lediglich Interpretationen biblischer Texte, was durch die Religionsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt sei. Doch die Richterin wies dies zurück und hob hervor, dass die wiederholten aggressiven Äußerungen des Predigers, die inmitten des celebrierenden Pride-Monats gemacht wurden, nicht ohne Konsequenzen bleiben könnten. In der Urteilsbegründung wurde auch angesprochen, dass die BKZW aktiv demokratische Entscheidungen in Frage stelle und die staatliche Legitimität untergrabe, wie auch von der Stuttgarter Zeitung berichtet wird.
Insgesamt führt das Landesamt für Verfassungsschutz die BKZW in einem der Problemfelder, die sich gegen die Prinzipien der demokratischen Ordnung richten. Diese Entwicklungen werden genauestens beobachtet, insbesondere da das Urteil auch Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung ähnlicher Äußerungen in der Öffentlichkeit haben könnte. Da noch nicht klar ist, ob der Verteidiger tatsächlich gegen das Urteil vorgehen wird, bleibt es spannend, wie sich die rechtliche Auseinandersetzung weiterentwickeln wird.
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