In der Stadt Pforzheim hat ein Gastronom für Aufsehen gesorgt, indem er das Tragen von Jogginghosen in seinem Café verbietet. Lambros Petrou, der Betreiber des Art Cafés, hat die Entscheidung getroffen, nachdem er negative Erfahrungen mit Kunden gemacht hatte, die diese bequeme, aber oft als nachlässig empfundene Bekleidung trugen. Seiner Erfahrung nach kam es zu unangemessenem Verhalten seitens einiger Jogginghosen-Träger, darunter Beleidigungen und ein Vorfall, bei dem in die Blumen des Cafés uriniert wurde.
Besonders gegen graue Jogginghosen hat Petrou eine Abneigung entwickelt, da er der Meinung ist, dass deren Träger seinem Lokal schaden könnten. „Diese Art von Hosen und diese Jogginghosen-Träger, die machen mir meinen Laden kaputt, wenn ich sie reinlasse“, äußerte er sich klar. Dabei macht er deutlich, dass es ihm nicht um einen strikten Dresscode im klassischen Sinne geht, sondern um ein gepflegtes Erscheinungsbild.
Gesundes Ambiente im Art Café
In einer Zeit, in der Casual Wear immer beliebter wird, hebt sich Petrou mit seiner Haltung hervor. Das Schild, das an der Eingangstür des Cafés prangt und sowohl Hunde als auch Jogginghosen als unwillkommen erklärt, soll die Gäste darauf aufmerksam machen, dass ein gewisses Maß an Gepflegtheit erwartet wird. „Die Jogginghose ist nicht das Problem“, erklärte er, „es sind die Menschen, die sie tragen.“ Viele Besucher trugen ihre Jogginghosen über Tage hinweg und das hinterließ laut Petrou einen verlotterten Eindruck.
Die Reaktionen auf diese Maßnahme aus dem Art Café sind überwiegend positiv. Laut einer Umfrage unter Passanten zeigten die meisten Verständnis für das Anliegen. Johannes Engeln, ein Befürworter dieser Regelung, bezeichnete das Ganze als „gutes Experiment“. Für viele bedeutet dies nicht mehr als, dass Jogginghosen für das heimische Sofa oder den sportlichen Bereich reserviert bleiben sollten, während das Café eine andere Stufe von Anstand und Eleganz benötigt.
Rechtliche Grundlagen des Dresscodes
Ein Sprecher des Landesverbands Dehoga Baden-Württemberg bestätigte die Rechtmäßigkeit solcher Vorgaben. Laut Daniel Ohl dürfen Gastronomen im Rahmen ihres Hausrechts Kleiderordnungen festlegen. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, was bedeutet, dass niemand aufgrund von Merkmale wie Herkunft oder Religion diskriminiert werden darf.
Petrou stellte klar, dass seine Entscheidung nicht in Bezug auf Herkunft oder Religion getroffen wurde. Sein Ziel ist ein angenehmes Ambiente, in dem sich alle Gäste – unabhängig von Alter oder Status – wohlfühlen können. „Ich habe von allem etwas, aber kein Gesindel“, betonte er, was deutlich macht, dass es ihm um das Benehmen und nicht um die Kleidungswahl an sich geht.
Er selbst ist nicht der erste Gastronom, der solche Maßnahmen umsetzt. In der Vergangenheit hatten bereits einige Betreiber in Städten wie Stuttgart und Mülheim an der Ruhr ähnliche Schritte unternommen, um ihre Lokalitäten zu verbessern. Petrous Fazit nach den ersten Wochen des neuen Schildes ist positiv: „Alle fühlen sich wohl, so soll es bleiben.“ Geplant ist sogar, das Schild in größerer Ausführung anzubringen, um seine Botschaft weiter zu verdeutlichen.
– NAG