Das Hauptzollamt Ulm hat in den letzten Wochen eine Reihe von Kontrollen auf Baustellen für Glasfasernetze durchgeführt. Diese verdachtsunabhängigen Prüfungen fanden an mehreren Standorten statt und zogen ernsthafte Folgen nach sich. Insgesamt wurden 123 Personen befragt, wobei 29 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.
Ein wichtiger Aspekt dieser Kontrollen war die Aufdeckung illegaler Arbeitsverhältnisse. Im Raum Ulm stießen die Zollbeamten auf fünf Arbeitnehmer, darunter vier Serben und ein Türke, die sich mit slowenischen und französischen Langzeitaufenthaltstiteln auswiesen. Diese Papiere erlauben jedoch keine Beschäftigung in Deutschland. Besonders problematisch war der Fall des türkischen Arbeitnehmers, der bereits mit einem Einreiseverbot belegt war. Die Betroffenen müssen nun mit einer Sicherheitsleistung von insgesamt 4.600 Euro rechnen und wurden aus Deutschland ausgewiesen.
Kontrollen im Ostalbkreis
Auch in der Region Ostalbkreis wurden die Kontrollen fortgesetzt. Dort wurden fünf Männer im Alter von 21 bis 31 Jahren aufgegriffen, die sich mit ukrainischen Pässen identifizierten, jedoch keine gültigen Visa anderer EU-Staaten vorlegen konnten. Auch sie wurden umgehend abgeschoben.
Eine besondere Auffälligkeit ergab sich in Öschingen, wo mehrere Personen im Tiefbau arbeiteten. Drei Brasilianer konnten keinen deutschen Aufenthaltstitel vorweisen. Einige von ihnen hatten lediglich einen Antrag auf einen portugiesischen Aufenthaltstitel eingereicht. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde eine Sicherheitsleistung pro Person angeordnet, die der portugiesische Arbeitgeber über eine Blitzüberweisung leistete. Zwei Beamte begleiteten daraufhin einen der Arbeiter zur Bank, um das Geld abzuheben. Auch diese Arbeitnehmer wurden aus Deutschland ausgewiesen und bekamen ein befristetes Wiedereinreiseverbot.
Ziele der Kontrollen
Die zentralen Zielsetzungen der durchgeführten Kontrollen bezogen sich darauf, die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sicherzustellen und unzulässige Einsätze ausländischer Mitarbeiter zu überprüfen. Es handelt sich um eine klare Maßnahme zur Bekämpfung von Missständen im Arbeitsmarkt und zur Wahrung gesetzlicher Mindestarbeitsbedingungen.
Die Kontrollen des Hauptzollamtes sind Teil einer umfassenderen Strategie, um sicherzustellen, dass keine Ausbeutung von Arbeitskräften stattfindet und alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Diese Maßnahme zeigt, wie wichtig es ist, die Rechte von Arbeitnehmenden und die Integrität des Arbeitsmarktes zu schützen. Für weitere Informationen zu diesem Thema kann der Artikel auf www.presseportal.de konsultiert werden.