In Baden-Württemberg formiert sich Widerstand gegen die geplanten Schließungen von Notfallpraxen. In einem eindringlichen Schreiben, das 18 Bürgermeister unterzeichnet haben, wenden sie sich an den Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Der Inhalt des Briefes kritisiert scharf die Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die beabsichtigt, zahlreiche Einrichtungen zu schließen.
Die Bürgermeister schildern ihre Besorgnis über die Entwicklungen, die offenbar im Stillen und ohne ausreichende Kommunikation mit den betroffenen Kommunen beschlossen wurden. In dem gemeinsamen Brief wird darauf hingewiesen, dass die bisherigen Planungskriterien und der Prozess der Entscheidungsfindung nicht transparent sind und als „gesamtpolitisch alarmierend“ eingestuft werden. Sie fordern von Lucha, jetzt aktiv zu werden, um zu verhindern, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst in den Städten „an die Wand fahren“ wird.
Bürgermeister kritisieren Schließung von Notfallpraxen in BW
Die KVBW plant, die Anzahl der Notfallpraxen in Baden-Württemberg weiter zu reduzieren, wobei konkret 17 Praxen betroffen sind. Neben den bereits geschlossenen acht Praxen droht nun auch der endgültige Schließungsbeschluss für andere Standorte. Dies führt bei den Bürgermeistern zu erheblichen Sorgen, insbesondere in Städten wie Tettnang im Kreis Ravensburg, wo die dortige Notfallpraxis ebenfalls auf der Kippe steht.
Eine Liste der betroffenen Städte umfasst Orte wie Achern, Albstadt, Backnang und weiteren. Diese Schließungen stellen nicht nur die medizinische Versorgung in diesen Regionen in Frage, sondern könnten auch die Erreichbarkeit für die Notfallversorgung erheblich erschweren, insbesondere für Menschen ohne Auto.
Schließung der Notfallpraxen: Kritik an neuer Regelung für Erreichbarkeit
Ein weiterer kritischer Punkt in der Diskussion ist die neue Regelung zur Erreichbarkeit der Notfallpraxen. Berichten zufolge soll mindestens 95 Prozent der Bevölkerung in Baden-Württemberg innerhalb von 30 Minuten eine Notfallpraxis erreichen können, während der Rest innerhalb von 45 Minuten vor Ort sein sollte. Diese Regelung stößt bei den Bürgermeistern auf harte Kritik, da davon ausgegangen wird, dass die KVBW dieses Kriterium nur für Autofahrer anwendet und somit stark benachteiligte Bevölkerungsgruppen, wie ältere Menschen oder Personen ohne Zugang zu einem eigenen Fahrzeug, nicht angemessen berücksichtigt werden.
Die Bürgermeister betonen die Notwendigkeit, dass diese Fahrtzeit auch für den öffentlichen Nahverkehr gelten muss. Sie wollen sicherstellen, dass die Notfallversorgung nicht nur für Autofahrer funktioniert, sondern auch für diejenigen, die auf Busse oder Bahnen angewiesen sind.
Die Position des Sozialministeriums bleibt unterdessen vage. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte, dass man nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Bereitschaftsdienstes habe, da es an gesetzlichen Vorgaben fehle.
In Anbetracht dieser Situation bleibt abzuwarten, ob die Stimmen aus den Kommunen Gehör finden und ob Änderungen in der Planung der KVBW tatsächlich erfolgen werden. Für mehr Informationen zu diesem Thema können Sie einen detaillierteren Bericht bei www.tagesschau.de nachlesen.