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Virusausbruch im Rhein-Neckar-Kreis: Schutzmaßnahmen für Schweinebetriebe

Im Rhein-Neckar-Kreis wurde ein Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem erlegten Wildschwein bestätigt, was zur Einrichtung von Sperr- und Pufferzonen führt, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen und bestehende Gefahren für Schweinehaltungen zu minimieren.

Schweinepest im Rhein-Neckar-Kreis: Herausforderungen für die Landwirtschaft

Die Entdeckung eines neuartigen Falles der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rhein-Neckar-Kreis wirft bedeutende Fragen zur Biosicherheit und den Auswirkungen auf die Landwirtschaft auf. Ein Jäger hat ein sichtbar erkranktes Wildschwein in der Nähe von Hemsbach erlegt, was nun zu vielfältigen Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche führt.

Risiken und Schutzmaßnahmen im betroffenen Gebiet

Die für Tierseuchen verantwortliche Behörde, das Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigte, dass Laboruntersuchungen eine hohe Viruslast ergeben haben. Als Reaktion darauf wird eine Sperrzone II mit einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort eingerichtet. Diese Zone umfasst nicht nur den Stadtkreis Mannheim, sondern auch Teile des Rhein-Neckar-Kreises. In diesem Bereich dürfen Schweine nur transportiert werden, wenn sie zuvor auf das Virus getestet worden sind.

Besonders betroffen sind 31 Schweinehalter innerhalb der Sperrzone, die strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einhalten müssen. Ein striktes Jagdverbot wird außerdem verhängt, um Wildschweine nicht zusätzlich zu verschrecken und so die weitere Virusverbreitung zu verhindern.

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Erweiterte Kontrollmaßnahmen zeigen Wirkung

Zusätzlich wird eine Pufferzone von zehn Kilometern um die Sperrzone II eingerichtet, die auch Teile des Rhein-Neckar-Kreises sowie den Stadtkreis Heidelberg umfasst. In dieser Region müssen 25 Schweinebetriebe besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Die Maßnahmen umfassen auch Jagdaktivitäten im angrenzenden Neckar-Odenwald-Kreis, wo verstärkt nach Wildschweinen gejagt wird, um die Seuche einzudämmen.

Um die Jagd zu unterstützen, kommen Kadaver-Suchhunde und Drohnen zum Einsatz. Diese Technologien sind entscheidend, um verendete Tiere schnell zu identifizieren und entsprechende Tests auf die Afrikanische Schweinepest durchzuführen.

Langfristige Herausforderungen für die Schweinehaltung

Die Auswirkungen eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest können für Betriebe existenzbedrohend sein. Neben der Tötung erkrankter Tiere drohen auch Verluste an wertvoller Genetik. Zudem müssen Landwirte mit Platzproblemen und Tierschutzfragen umgehen, da Bestände gesperrt werden können. Der Minister hat die Verbraucher aufgefordert, auch weiterhin regionales Schweinefleisch zu kaufen, da für Menschen keine Gefahr von dem Virus ausgeht.

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Fakten zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei Haus- und Wildschweinen fast immer tödlich verläuft. Sie kann direkt von Tier zu Tier sowie indirekt über kontaminierte Gegenstände und Abfälle übertragen werden. Bei einem früheren Ausbruch in Baden-Württemberg, der Mitte 2022 registriert wurde, waren Schweine vermutlich durch unsachgemäß entsorgte Speisereste mit dem Virus in Kontakt gekommen.

Ausblick auf die Bekämpfung der Seuche

Landwirtschaftsminister Hauk hat betont, dass die Bekämpfung der Seuche langfristig und gründlich erfolgen muss. „Es ist kein kurzer Sprint, sondern ein Dauerlauf“, sagte er. Mit Blick auf die bisherigen Erfolge und laufenden Kontrollen betont er die Notwendigkeit, Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Südwesten Deutschlands zu verhindern.

– NAG

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