Im digitalen Zeitalter, in dem soziale Medien einen großen Teil unseres Lebens einnehmen, stellt sich die Frage, ob Interaktionen wie Likes auf Plattformen wie Facebook oder Instagram tatsächlich berufliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Trotz der oft angenommenen Anonymität im Internet sind die Auswirkungen von Online-Äußerungen durchaus real und können weiter reichen, als viele Menschen denken.
Einige Nutzer glauben, sie könnten sich im Internet unbestraft bewegen und Kommentare abgeben, die sie im Alltag nie äußern würden. Doch jedes Like, das man verteilt, könnte unter bestimmten Umständen problematisch werden. Dies wirft die wichtige Frage auf: Kann ein einfaches Like als Kündigungsgrund herangezogen werden? Die Antwort ist nicht klar und hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab.
Wie Likes wahrgenommen werden
Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, wie Likes in sozialen Medien bewertet werden. Arnd Diringer, der Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg, analysiert typische Auffassungen von verschiedenen Gerichten. Einige Juristen sehen in einem Like eine Art Zustimmung, die als „billigende Meinungskundgabe“ gedeutet werden könnte. Diringer differenziert jedoch zwischen verschiedenen Typen von Likes:
- Warnehmungs-Likes: Solche Likes dienen dazu, Bekannten zu signalisieren, dass man ihren Beitrag gesehen hat.
- Höflichkeits-Likes: Manchmal wird ein Like vergeben, um nicht zielführende Diskussionen zu beenden oder ironisch zu kommentieren.
Es ist sogar möglich, dass ein Like aus Versehen gesetzt wird, während man durch den Feed scrollt. Diringer vertritt die Meinung, dass ein einzelnes Like nicht unbedingt rechtliche Konsequenzen haben sollte, es sei denn, es erfolgt zusätzlich ein Kommentar, der die Intention eindeutig klarstellt.
Die Frage bleibt, wann ein Like tatsächlich als Kündigungsgrund gelten könnte. Rechtsanwalt Jens Usebach erläutert, dass es verschiedene Kriterien gibt, die hier eine Rolle spielen können.
Faktoren für einen möglichen Kündigungsgrund
- Relevanz des Likes: Wenn Inhalte geliked werden, die rassistisch, sexistischer oder diskriminierender Natur sind, schadet dies nicht nur dem persönlichen Ruf, sondern auch dem Image des Unternehmens. Ein solches Verhalten ist für Kollegen, Vorgesetzte und Kunden sichtbar.
- Unternehmensrichtlinien: Die meisten Unternehmen haben klare Richtlinien, um potenzielle Konflikte zu vermeiden. Es ist wichtig, sich an diese Richtlinien zu halten.
- Unternehmensbezug: Wenn ein Nutzer in seinem Profil angibt, wo er arbeitet, wird ein Umgang mit problematischen Inhalten noch heikler, da schnell ein Bezug zum Arbeitgeber hergestellt werden kann.
Ob ein Like nun tatsächlich zu einer Kündigung führt, ist nicht pauschal zu beantworten. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden, und es kann auch zu einer Abmahnung kommen – ein deutliches Signal des Arbeitgebers, dass dieses Verhalten nicht toleriert wird und künftig vermieden werden sollte. Die entscheidenden Informationen und Hintergründe zu dieser Thematik sind umfassend dokumentiert bei www.merkur.de.