Ludwigsburg

Neue Grundsteuer-Hebesätze in Ludwigsburg: Gewinner und Verlierer!

Die Stadt Ludwigsburg hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen, die erhebliche Auswirkungen auf die Bürger haben werden. Für Eigenheimbesitzer wird es teurer, während Mietern und Gewerbebetrieben eine Entlastung bevorsteht. Der Wirtschaftsausschuss des Gemeinderats hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B einstimmig festgelegt. Diese Änderungen werden ab 2025 wirksam, jedoch muss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Oktober endgültig abstimmen.

Nach den neuen Regelungen wird der Hebesatz der Grundsteuer B, die auf privaten und gewerblichen Grundstücken erhoben wird, von 445 Prozent auf 262 Prozent sinken. Melanie Kiener vom Fachbereich Finanzen erläuterte, dass es Gewinner und Verlierer geben wird, was gezielt vom Gesetzgeber so gewünscht ist.

Steigende Kosten für Eigenheimbesitzer

Die städtischen Berechnungen zeigen dramatische Erhöhungen für viele Grundstückseigentümer. Ein Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksfläche von 729 Quadratmetern muss von jetzt an mit einer Grundsteuer B von 1.664 Euro rechnen, was einem Anstieg von 918 Euro entspricht. Besonders hart trifft es die Besitzer unbebauter Grundstücke. Hier wird eine Erhöhung von 1.373 Euro für eine Fläche von 655 Quadratmetern erwartet. Lediglich bei einem Reihenhaus mit 172 Quadratmetern wird die Erhöhung moderater ausfallen – nur 74 Euro mehr.

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Doch nicht alle sind von den neuen Steuern negativ betroffen. So dürfen sich Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern freuen, denn sie sparen in der neuen Regelung fast 100 Euro an Grundsteuer. Ein konkretes Beispiel: Bei einem Grundstück von 880 Quadratmetern senkt sich die Steuer von 253 Euro auf 159 Euro. Zudem profitieren mittelständische Unternehmen erheblich; ein Betrieb mit 1.754 Quadratmetern muss nur noch 38.340 Euro entrichten statt 96.320 Euro, was einer Ersparnis von nahezu 58.000 Euro entspricht.

Allgemeine Betroffenheit und der politische Diskurs

Die Reform der Grundsteuer betrifft faktisch jeden in der Stadt, denn Vermieter können die Grundsteuer B auf ihre Mieter umlegen. Dies hat zu intensiven Diskussionen geführt. Stadtrat Claus-Dieter Meyer von der CDU weißt darauf hin, dass einige Bürger erheblich belastet werden könnten. Dennoch argumentiert die Stadtverwaltung, dass die allermeisten Bürger von der neuen Regelung profitieren würden. Politische Kontroversen entbrannten bei den Aussagen der Stadträte, insbesondere als Kritiker die Änderungen als „Vermögenssteuer durch die Hintertüre“ bezeichneten.

Hinter dieser Reform steht eine gerichtliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die das alte Berechnungssystem für verfassungswidrig erklärte. Dieses basierte auf Grundstückswerten von 1964, was eine ungerechte Behandlung ähnlich gelagerter Grundstücke zur Folge hatte. Künftig wird die Grundsteuer B lediglich vom Bodenwert bestimmt, sodass die Gebäudegröße keine Rolle mehr spielt.

Ein zusätzliches Problem stellt die Unsicherheit in der Berechnung dar, da noch nicht alle Steuerbescheide bei der Stadtverwaltung vorliegen. Bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, sind derzeit nur etwa 60 Prozent der Bescheide abgeschlossen, bei der Grundsteuer B sind es sogar nur 92 Prozent. Diese Ungewissheit könnte die abschließenden Regelungen weiterer beeinflussen und die Bürger verunsichern.

Das Landesfinanzministerium hat für jede Gemeinde einen spezifischen Korridor festgelegt, der eine aufkommensneutrale Umsetzung gewährleistet. Aufkommensneutral bedeutet, dass die Stadt durch die Reform nicht mehr Einnahmen generieren darf als zuvor. Für Ludwigsburg liegt dieser Korridor für die Grundsteuer B zwischen 240 und 266 Prozentpunkten, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die vorgeschlagenen Änderungen auch tatsächlich umgesetzt werden.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt über mehrere Faktoren, darunter der Bodenrichtwert, den Gutachterausschüsse für Regionen ermitteln, sowie die Grundstücksfläche und eine vorgeschriebene Steuermesszahl. Diese Zahlen werden dann mit dem Hebesatz multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu bestimmen. Bürger, die an ihrem Bodenwert interessiert sind, können sich auf der Plattform Boris-BW noch genauer informieren.

Mit dieser neuen Grundsteuerreform wird Ludwigsburg auf einen neuen Weg in der Immobilienbesteuerung gehen. Wie die endgültige Abstimmung des Gemeinderats ausgehen wird, bleibt abzuwarten, doch die Vorabdiskussionen zeigen bereits, dass die Reform sowohl kontrovers als auch weitreichend ist.

Quelle/Referenz
stuttgarter-zeitung.de

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