In Erligheim sorgt eine neue Regelung zur Grundsteuer für aufmerksame Bürger. Die Anpassungen des Hebesatzkorridors haben bedeutende Auswirkungen auf die Grundsteuerpflichtigen in der Gemeinde, wie der Kämmerer bestätigte. Das Finanzministerium hat – möglicherweise zu Unrecht – nur solche Grundstücke berücksichtigt, auf denen sowohl nach altem als auch nach neuem Recht ein Messbetrag ermittelt wurde. Dies hat dazu geführt, dass viele Anlieger mit teils drastischen Erhöhungen rechnen müssen.
Die Erhöhung ist nicht unerheblich: Etwa 40 Prozent der Grundstücke werden höhere jährliche Steuern zahlen müssen, darunter sogar drei Grundstücke, bei denen sich die Steuer um das 20-fache erhöht. Ebenso haben rund 35 Grundstücke mit einer Steigerung von zehnfachem Meswert zu rechnen. Im Gegensatz dazu werden 60 Prozent der Flächen, wie von Finanzexperte Klein aufgezeigt, von einer Reduzierung der Grundsteuer profitieren.
Die Gewinner und Verlierer der Regelung
Bürgermeister Schäuffele nennt insbesondere gewerblich genutzte Grundstücke sowie den Geschosswohnungsbau als die Hauptprofiteure dieser neuen Steuerordnung. Auch Immobilien auf kleinen Grundstücken, wie Reihenhäuser oder Doppelhaushälften, fallen unter die „Gewinner“ der neuen Regelung. Demgegenüber sind unbebaute Grundstücke und solche für Wohn- und Gewerbebau größere Verlierer der Anpassungen.
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft. Hier gelten regierungsseitig festgelegte Bewertungsregelungen, die sich an einem durchschnittlichen Ertragswert orientieren. Aktuell liegt der Steuermessbetrag im Großteil der Fälle bei 2116 Euro, was einen Rückgang von etwa 35 Prozent im Vergleich zu den vorherigen Messbeträgen von 3238 Euro darstellt.
Die Einnahmen durch die Grundsteuer A waren bislang auf etwa 17.000 Euro jährlich beschränkt. Um weiterhin eine aufwandsneutrale Finanzierung zu gewährleisten, hat der Gemeinderat beschlossen, den Hebesatz auf 550 Prozent festzulegen.
Geplante Änderungen bei der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer in Erligheim steht ebenfalls auf der Agenda. Der Hebesatz ist seit 2005 unverändert bei 350 Prozent. Bürgermeister Schäuffele sieht es als notwendig an, diesen zur Bewältigung wachsender Aufgaben und anstehender Infrastrukturinvestitionen zu überprüfen. Eine Anpassung auf 380 Prozent wird als gerechtfertigt erachtet, dies orientiert sich an den Hebesätzen in umliegenden Gemeinden, die teils bei 400 Prozent liegen.
Trotz der angestrebten Erhöhung wird prognostiziert, dass sich die Gesamteinnahmen durch die Gewerbesteuer im kommenden Jahr nicht erhöhen werden. Diese stehen bei rund 1,8 Millionen Euro, was dem aktuellen Trend der wirtschaftlichen Entwicklung entspricht. Tatsächlich wird laut der Einschätzung von Schäuffele die neue Steuerlast eine reale Erhöhung von etwa 8,6 Prozent darstellen, was einen Mehrertrag von rund 154.000 Euro zur Folge hat.
Um die Grundstückseigentümer umfassend zu informieren, wurde auf die Anwendung des Boris-BW verwiesen. Dieses zentrale Bodenrichtwertinformationssystem ist entscheidend für die Beratung und Verwaltung der Grundsteuerangelegenheiten in Baden-Württemberg. Bürger können dort die spezifischen Bodenrichtwerte für ihre Flurstücke abfragen, was Transparenz und Klarheit in einem komplexen Steuerumfeld bringt. Weitere Infos sind auf www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw verfügbar.