Eine brisante Wende in der Gesundheitspolitik: Der geplante Zusammenschluss der Unikliniken Mannheim und Heidelberg könnte trotz eines Verbots des Bundeskartellamts tatsächlich möglich werden! Die umstrittene Krankenhausreform, die kürzlich im Bundestag verabschiedet wurde, könnte eine Gesetzesänderung enthalten, die es erlaubt, bis zum Jahr 2030 Krankenhausfusionen ohne kartellrechtliche Prüfung durchzuführen, sofern das betroffene Bundesland zustimmt. Dies könnte den Weg für den Verbund ebnen und die dringend benötigte Unterstützung für den finanziell angeschlagenen Standort Mannheim sichern.
Die Uniklinik Heidelberg, getragen vom Land Baden-Württemberg, und die Universitätsklinik Mannheim, die von der Stadt betrieben wird, haben große Pläne. Beide Einrichtungen streben einen Klinik-Verbund an, um nicht nur den Standort Mannheim zu retten, sondern auch die Forschungslandschaft und die Gesundheitsversorgung in der Region zu verbessern. Doch das Kartellamt hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Nachteile für die Patienten die Vorteile überwiegen könnten, was zu einem möglichen Rückgang des Wettbewerbs und der Qualität in der medizinischen Versorgung führen würde.
Rechtsstreit und neue Optionen
Die Unikliniken haben gegen die Entscheidung des Kartellamts Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Zudem war ein Antrag auf eine Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium in Planung, um den Verbund zu ermöglichen. Doch dieser Plan könnte nun überflüssig werden! Das Wissenschaftsministerium in Stuttgart wartet nun die Beratungen im Bundesrat ab, die in drei Wochen stattfinden sollen. Sollte es am 22. November zu Verzögerungen in der Gesetzgebung kommen, wird der Antrag auf Ministererlaubnis dennoch eingereicht. Ein spannendes Spiel um die Zukunft der Krankenhäuser in Mannheim und Heidelberg!