KarlsruheNordfriesland

Kontogebühren im Visier: BGH entscheidet über Rückzahlungsansprüche!

Ein Sturm der Entrüstung braut sich zusammen! Verbraucherinnen und Verbraucher, die für ihr Girokonto monatlich Kontoführungsgebühren zahlen, stehen vor einem entscheidenden Moment. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich erneut mit den unzulässigen Gebühren, die Banken und Sparkassen ohne die Zustimmung der Kunden erhoben haben. Diesmal geht es um die Frage, wie weit Erstattungsansprüche zurückreichen und wie hoch diese ausfallen könnten. Ein Urteil könnte weitreichende Folgen für Millionen von Kontoinhabern haben!

Die Problematik ist klar: Banken dürfen Gebühren nur mit aktiver Zustimmung der Kunden erhöhen. Doch in der Vergangenheit haben viele Banken einfach die Gebühren angehoben, ohne die Zustimmung einzuholen. Der BGH hatte bereits 2021 die sogenannte Zustimmungsfiktionsklausel für unwirksam erklärt, was vielen Verbrauchern die Möglichkeit gab, zu viel gezahlte Gebühren zurückzufordern. Doch wie sieht es mit den Ansprüchen aus, die bis zu drei Jahre zurückreichen? Diese Frage wird nun in Karlsruhe verhandelt, und der Ausgang ist ungewiss.

Der Fall vor dem BGH

Im Mittelpunkt steht die Klage eines Mannes gegen seine Sparkasse, die seit 2018 Gebühren ohne seine Zustimmung erhoben hat. Nachdem er 2021 Widerspruch einlegte, forderte er die Rückzahlung der Gebühren für den Zeitraum von 2018 bis 2021. Das Landgericht Ingolstadt wies seine Forderung jedoch zurück, da er erst nach drei Jahren reagiert hatte. Nun liegt es am BGH, zu entscheiden, ob der Mann Anspruch auf Rückzahlung hat und ob die Dreijahresregelung auch auf Girokontoverträge anwendbar ist.

Kurze Werbeeinblendung

Die Auswirkungen könnten enorm sein! Trotz des verbraucherfreundlichen Urteils von 2021 haben nur wenige Kunden ihre Ansprüche geltend gemacht. Eine Umfrage zeigt, dass lediglich 11 Prozent der Kunden Geld zurückforderten, obwohl bei 40 Prozent der Konten die Gebühren in den drei Jahren vor dem Urteil gestiegen waren. Oliver Maier von Verivox warnt: „Die Banken werden den Löwenanteil ihrer widerrechtlich kassierten Kontogebühren behalten können.“ Ein Urteil könnte also nicht nur für den Kläger, sondern für viele Verbraucher von großer Bedeutung sein!

Quelle/Referenz
shz.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"