Ein Paukenschlag für die Verkehrssicherheit in Pforzheim! Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen das Tempo-30-Schild an der Lindenstraße abgelehnt. Dies bedeutet, dass die Stadt in ihrem Bestreben, den Lärm für die Anwohner zu reduzieren, weiter auf Kurs bleibt!
Im Jahr 2010 wurde der Lärmaktionsplan ins Leben gerufen, um die Pforzheimer Bevölkerung vor gesundheitsschädigendem Verkehrslärm zu schützen. Ein Update aus dem Jahr 2020 offenbarte, dass viel mehr Anwohner betroffen sind, als zunächst angenommen wurde. An dieser Stelle sieht der aktualisierte Plan vor, an verschiedenen Stellen Tempo-30-Zonen einzurichten – darunter auch der streitbare Verkehrsabschnitt der Lindenstraße. Der Antragsteller, unzufrieden mit dieser Regelung, wollte das Schild aus dem Verkehr ziehen und führte an, dass eine persönliche Betroffenheit nicht notwendig sei. Zudem beanstandete er das Fehlen von genauen Lärmmessungen.
Gericht bestätigt Entscheidung der Stadt
Doch die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts schmetterte den Antrag am 30. September 2024 als unzulässig und unbegründet ab. Die Richter argumentieren, der Antragsteller konnte nicht nachweisen, dass er von der Geschwindigkeitsbegrenzung betroffen ist. Den Anforderungen an einen Widerspruch hätte er nicht genüge getan. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Stadt sehr wohl berechtigt war, auf Basis der Lärmbelastungen eine Tempo-30-Zone einzurichten, ohne aufwendige Messungen vorzunehmen, die von äußeren Faktoren wie Wetter oder Verkehr beeinflusst werden könnten.
Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und zeigt einmal mehr, dass die Stadt Pforzheim beim Schutz ihrer Bürger vor Verkehrslärm entschlossen handelt. Die Argumentation über die fehlende Bebauung in einem bestimmten Abschnitt hielt ebenfalls stand: Der neue Schild schließt eine Lücke zwischen zwei Tempo-30-Bereichen und sorgt für klare Verhältnisse auf der Straße.
(c) VG Karlsruhe, 30.10.2024