In der Sitzung des Kreistages am Donnerstagabend gab Danuta Schönhardt, die Leiterin des Fachbereichs Soziales im Landkreis Prignitz, eine interessante Meldung bekannt. Die rechtlichen Hürden für die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge im Landkreis scheinen überwunden zu sein. Dies ist das Ergebniss eines Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das eine Beschwerde eines unterlegenen Bieters im Vergabeverfahren zurückgewiesen hat. Die rechtlichen Weichen sind somit für die Etablierung dieser Bezahlkarte gestellt.
Die Entscheidung hat kurzfristige Auswirkungen, da die „firma secupay AG“ den Zuschlag für die Einführung eines einheitlichen Bezahlkartensystems für Flüchtlinge erhalten hat. Dieser Schritt betrifft insgesamt 14 Bundesländer, zu denen Brandenburg gehört. In dieser finanziellen Regelung wird es jedoch Abweichungen geben, da Mecklenburg-Vorpommern und Bayern eigene Lösungen anstreben.
Einführung der Bezahlkarte innerhalb eines Monats
Brandenburg plant, die Bezahlkarte zeitnah nach der Zuschlagserteilung zu implementieren. Damit kann ab Ende Oktober 2023 ein Teil der staatlichen Leistungen an Flüchtlinge nicht mehr in bar ausgezahlt, sondern als Guthaben auf der Karte bereitgestellt werden. Diese Maßnahme soll in erster Linie dazu dienen, die Überweisung von Gelder ins Ausland zu verhindern, einem häufigen Problem, das in der Vergangenheit aufgetreten ist.
Trotz der Einführung dieser Karte ist es wichtig zu erwähnen, dass das System nicht ganz ohne Bargeld auskommen wird. Schönhardt nahm auf die Bedenken der Abgeordneten Claudia Bellach (AfD) Bezug und erklärte, dass ursprünglich beschlossen wurde, dass Inhaber einer Bezahlkarte pro Monat nur 50 Euro in bar erhalten sollten. Auf Grundlage neuer Urteile der Sozialgerichte in Hamburg und Nürnberg ist diese pauschale Regelung jedoch als rechtswidrig eingestuft worden.
Infolgedessen steht der Landkreis vor einem erheblichen zusätzlichen Aufwand. Etwa 550 Betroffene müssen individuell vorgeladen und zu ihren speziellen Lebensumständen befragt werden. In besonderen Fällen, wie wenn jemand besondere diätetische Anforderungen hat, kann es auch vorkommen, dass ihnen ein höherer Betrag an Bargeld bewilligt wird. Hier liegen allerdings noch keine festen Richtlinien oder Empfehlungen vor, die diesen Ermessensspielraum klar definieren.
Notwendigkeit der Anhörung der Betroffenen
Die Gegebenheiten, die zu diesen Entscheidungen führten, bedürfen einer genauen Betrachtung. Die aktuellen Schwierigkeiten beim Bargeldprozess stellen eine Herausforderung dar, wie Schönhardt betonte. Die Regulierung durch die Sozialgerichte bedingt, dass eine pauschale Auszahlung von 50 Euro ohne vorherige Anhörungen nicht mehr durchführbar ist.
Der Vorschlag, den Kreistag in die Festlegung der Kriterien einzubeziehen, stieß auf Verwunderung. Hartmut Lossin, der Vorsitzende der Fraktion „Bauern und ländliche Region“ (BLR), forderte mehr Transparenz und Beteiligung für die gesetzten Standards und Bedingungen.
Dieser Prozess, der ab Ende Oktober in vollem Gange sein wird, zeigt, wie sehr die Integrationspolitik in Deutschland im Wandel ist. Zusammen mit den Herausforderungen ergibt sich ein zukunftsorientierter Weg, der jedoch Beachtung und Unterstützung der politischen Gremien voraussetzt, um eine erfolgreiche Implementierung zu gewährleisten.
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