Aachen - Die Bundespolizei hatte am Dienstag einen actionreichen Tag, als sie innerhalb kurzer Zeit zwei Strafvollstreckungshaftbefehle aus unterschiedlichen Städten durchsetzte. Bei ihrer Kontrolle an der Auffahrt Aachen Zentrum, wo ein 42-jähriger Italiener mit mehreren Personen wegen einer Autopanne stehen blieb, stießen die Beamten auf mehr, als sie anfänglich erwartet hatten.
Die Polizisten hatten die Pannenstelle mit ihrem Streifenwagen abgesichert, als sie das Gefühl hatten, dass etwas nicht stimmte. Dies führte dazu, dass sie die Gruppe kontrollierten. Während dieser Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 42-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz vorlag. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht, da er ein gültiges Fahrverbot für Deutschland hatte. Interessanterweise war es nicht möglich zu klären, wer das Auto tatsächlich gefahren hatte, sodass die Beamten keine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstatten konnten. Allerdings wurde der Führerschein, den er noch immer besaß, eingezogen, weil die Behörden diesen zur Einziehung ausgeschrieben hatten.
Geldstrafe statt Freiheitsstrafe
Die Bundespolizei brachte den Italiener zur Wache nach Eschweiler, um die Sachlage weiter zu klären. sein Glück: Der Strafvollstreckungshaftbefehl war mit einer Geldstrafe von 520 Euro verbunden. Der Mann konnte die Geldstrafe begleichen, wodurch er den drohenden 20-tägigen Freiheitsentzug abwenden konnte und schließlich seine Reise fortsetzen durfte.
Fast zur gleichen Zeit, eine Stunde zuvor, flog den Beamten auf der Triererstraße, bei der Ausfahrt Aachen-Brand, eine 27-jährige Mazedonierin ins Netz. Auch sie war von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit einem Haftbefehl gesucht worden – in ihrem Fall wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Auch sie musste eine Geldstrafe zahlen, und zwar über 510 Euro. Alternativ wäre eine Freiheitsstrafe von 44 Tagen fällig gewesen.
Wie ihr Vorgänger, zeigte sich auch diese Frau in der Lage, die Geldstrafe zu begleichen, weshalb sie ebenfalls den Gefängnisaufenthalt vermeiden konnte. Kurz darauf war sie auf der Weiterreise.
Die Ereignisse zeigen, wie schnell sich eine alltägliche Panne in eine rechtliche Auseinandersetzung verwandeln kann. Die Bundespolizei reagierte dabei zügig und effizient; die beglichenen Geldstrafen führten dazu, dass die Betroffenen ihre Reisen fortsetzen konnten, ohne größere rechtliche Konsequenzen zu erleiden. Ein, wie sich herausstellte, relativ harmloser Vorfall am Straßenrand verweilte in der rechtlichen Sphäre und brachte die Beamten in Kontakt mit zwei gesuchten Personen, was einmal mehr auf die Wichtigkeit der Polizeiarbeit im Alltag hinweist.
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