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Rücknahmepflichten im Visier: Lidl, IKEA und Hornbach vor Gericht!

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen mehrere große Einzelhändler rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffen sind Lidl, IKEA und Hornbach, die laut DUH ihre gesetzlichen Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten nicht einhalten. Dies geschah vor den Landgerichten in Heilbronn, Frankfurt am Main und Landau in der Pfalz, die allesamt zugunsten der DUH entschieden haben. Dennoch sind diese Urteile noch nicht rechtskräftig und können daher angefochten werden.

Seit Anfang 2022 sind Onlinehändler verpflichtet, klären zu müssen, ob Kunden beim Verkauf bestimmter Elektrogeräte bereit sind, ein ähnliches Altgerät kostenlos zurückzugeben. Diese Regelung betrifft insbesondere größere Geräte, wie etwa Bildschirme und Wärmetauscher, die mehr als 50 cm Kantenlänge besitzen. Allerdings hat die DUH in ihren Tests festgestellt, dass die genannten Einzelhändler dieser Pflicht nicht nachgekommen sind.

Kritik an der Nachlässigkeit der großen Händler

Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte scharfe Kritik an der Situation und bezeichnete es als „Armutszeugnis“, dass die Händler erst durch gerichtliche Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften gezwungen werden müssen. Sie erklärte: „Dieses Urteil ist ein Warnschuss an alle anderen Onlinehändler.“ Die Minimalaufmerksamkeit, die diese Firmen bisher der gesetzlichen Abfragepflicht zukommen ließen, ist für Metz inakzeptabel.

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Das Landgericht in Landau in der Pfalz hat klargestellt, dass die Rücknahme von Altgeräten nicht nur an den physischen Standorten der Händler stattfinden muss, sondern auch beim Onlinekauf deutlich kommuniziert werden sollte. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Onlinehändler in ihrem Wettbewerbsvorteil auf unlautere Weise agieren, indem sie wichtige Informationen zurückhalten.

Niedrige Sammelquote weist auf dringenden Handlungsbedarf hin

Ein weiteres drängendes Problem ist die aktuell zu beobachtende Sammelquote von Elektroaltgeräten in Deutschland. Laut Thomas Fischer, dem Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, liegt diese Quote nur bei etwa 30 Prozent, was weit unter dem gesetzlichen Ziel von 65 Prozent liegt. In der Zeit der Klimakrise und des Rohstoffmangels ist es besonders wichtig, dass große Onlinehändler mehr Verantwortung übernehmen, was durch strengere Kontrollen gefordert wird.

Die jüngsten Gerichtsurteile sind nicht isoliert; sie folgen ähnlichen Entscheidungen, die bereits gegen andere bedeutende Onlinehändler wie Obi, Globus, Poco, Pearl und Home24 ergangen sind. Diese Entwicklung zeigt einen zunehmenden Druck auf große Einzelhändler, den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt wahrzunehmen.

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Die DUH fordert daher umfassende Reformen im Elektrogesetz sowie eine intensivere Überwachung durch die zuständigen Behörden. Es sei unerlässlich, dass die Informationspflicht über Rückgabemöglichkeiten für Elektrogeräte nicht nur für bestimmte Kategorien gilt, sondern für alle Gerätegrößen und Arten, um einheitliche Standards zu setzen.

Für weitere Informationen zur Thematik und zur aktuellen Berichterstattung, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.chip.de.

Quelle/Referenz
chip.de

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