Ein bedeutender Einschnitt steht den Landwirten in Heilbronn bevor: Der Gemeinderat hat beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A, die landwirtschaftliche Flächen betrifft, drastisch anzuheben. Ab dem 1. Januar 2025 steigt er von aktuell 330 auf satte 590 Prozent der Grundsteuermessbeträge. Dieses Umdenken erfolgte aufgrund technischer Vorgaben des Kommunalen Rechenzentrums, wodurch eine zeitnahe Abstimmung erforderlich wurde, damit die Bescheide für die Grundsteuern A und B gleichzeitig verschickt werden können, wie stimme.de berichtet. Die Stadt Heilbronn erhofft sich aus diesen Erhöhungen erhebliche Einnahmen, die für den städtischen Haushalt unerlässlich sind. Für 2024 plant die Stadt Einnahmen von rund 32,2 Millionen Euro aus beiden Grundsteuerarten, wobei sich 225.000 Euro nur auf die Grundsteuer A belaufen.
Reform und ihre Auswirkungen
Die Entscheidung zur Erhöhung des Hebesatzes ist Teil einer umfassenden Reform der Grundsteuergesetzgebung in Deutschland, die eine aufkommensneutrale Neubewertung der Hebesätze fordert. Dies hat für Grundstückseigentümer sowohl Vorteile als auch Nachteile, da sich die Steuerbelastungen je nach Grundstücksart und Nutzung erheblich unterscheiden können. Laut den Behörden der Stadt kann es ab 2025 zu sogenannten „Belastungsverschiebungen“ kommen, das bedeutet, dass einige Eigentümer höhere Steuern zahlen müssen als zuvor, während andere profitieren könnten. Diese Einschätzung beruht auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das das alte Grundsteuerrecht als verfassungswidrig erklärt hat.
Ein weiterer Aspekt dieser Reform ist, dass Städte und Gemeinden nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Grundsteuersätze zu senken oder gleich zu halten. Wie Finanztip erklärt, haben Kommunen das Recht, ihre Hebesätze autonom zu gestalten, was bedeutet, dass sie auch die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer erhöhen können, wenn sie dies für nötig erachten. Der Einfluss dieser neuen Regelungen wird sich in den kommenden Monaten zeigen, wenn mehr Details zu den Hebesätzen aus anderen Städten und Regionen bekannt werden.
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