In Heilbronn sorgt die Diskussion um eine mögliche Obergrenze für Dönerläden für Aufregung und Schlagzeilen. Nachdem die CDU-Fraktion einen Antrag präsentierte, der eine solche Begrenzung anstrebt, stellte sich die Frage nach der rechtlichen Machbarkeit. Ein mittlerweile vorgelegtes Gutachten hat diese Frage aufgegriffen und festgestellt, dass eine Beschränkung auf bestimmte Gastronomien rechtlich nicht umsetzbar ist.
Die aktuelle Debatte zeigt, dass die Stadtverwaltung die Bedeutung der Vielfalt in der Innenstadt stark betont. Statt Verbote und Obergrenzen zu fordern, setzt die Stadt auf einen Masterplan, der darauf abzielt, ein ausgewogenes und abwechslungsreiches Angebot in der Gastronomie sowie im Einzelhandel zu fördern.
Rechtliche Einschätzung zum Thema Dönerläden
Das Gutachten, das im Auftrag der Stadtverwaltung erarbeitet wurde, hat detailliert analysiert, dass eine Obergrenze für Dönerläden nicht nur rechtlich unzulässig ist, sondern auch, dass eine solche Maßnahme nicht nur auf bestimmte Gastronomiearten, sondern auf ganze Gruppen angewendet werden müsste. Ein Verbot könnte also nur bei einem breiteren Spektrum von Gastronomien Anwendung finden, was die Stadt ebenfalls ablehnt.
Interessanterweise wurde in einer von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) durchgeführten Studie festgestellt, dass die Anzahl der Dönerläden in Heilbronn nicht überdurchschnittlich hoch ist. Tatsächlich kommen auf 10.000 Einwohner 3,5 Dönerläden, was ziemlich nahe am landesweiten Durchschnitt von 3,7 liegt.
Stadt setzt auf nachhaltige Entwicklung
Heilbronn ist bestrebt, ein ausgewogenes und attraktives Stadtbild zu bewahren. Oberbürgermeister Harry Mergel (SPD) äußerte, dass die Zukunftsstrategie nicht auf Reduzierung abzielt, sondern darauf, die Vielfalt noch weiter zu fördern. Diese Strategie steht im Einklang mit dem Märkte- und Zentrenkonzept, das neben Gastronomie auch Einzelhandel, Dienstleistungen, Freizeit und kulturelle Angebote integriert.
Die Stadtverwaltung ist sich der Meinungen und der Initiative um eine Obergrenze bewusst, verweist jedoch darauf, dass die Entscheidung letztlich im Gemeinderat getroffen werden muss. Eine solche Sitzung steht bevor, in der auch die Stimmen und Argumente der verschiedenen Fraktionen gehört werden sollen. Christoph Troßbach von der CDU-Fraktion hat seine Bedenken bereits geäußert und betont, dass man nicht nur über Möglichkeiten reden, sondern aktiv handeln sollte.
Durch diese Diskussion hat Heilbronn sowohl in der lokalen Presse als auch bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Wie www.swr.de berichtet, bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen die Stadt letztendlich treffen wird und wie die verschiedenen Fraktionen im Gemeinderat auf die Ergebnisse des Gutachtens reagieren.
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