In Heilbronn sorgt die Diskussion um eine mögliche Obergrenze für Dönerläden für Aufsehen. Die Stadtverwaltung hat jedoch klar Stellung bezogen: Eine solche Beschränkung ist rechtlich nicht zulässig. Diese Entscheidung wurde von der Stuttgarter Anwaltskanzlei Kasper Knacke nach einer gründlichen Prüfung bejaht. In ihrer Analyse stützen sie sich auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Verwaltungsgerichts München, die eine Kontingentierung im Bereich des Bauplanungsrechts als unzulässig einstufen.
Der Oberbürgermeister von Heilbronn, Harry Mergel, erklärte unmissverständlich: „Eine Obergrenze für Dönerläden, wie sie von der CDU-Fraktion gefordert wird, ist auch in Heilbronn rechtlich nicht möglich.“ Die Diskussion über eine mögliche Begrenzung wurde angestoßen, nachdem die CDU-Fraktion dies im Gemeinderat zur Sprache brachte. Dies führte zu hitzigen Debatten innerhalb der Stadtgesellschaft, wie zahlreiche Umfragen zeigen.
Aktuelle Döner-Dichte in Heilbronn
Wichtig ist auch, die aktuelle Dichte der Dönerläden in Heilbronn zu betrachten. Mergel berichtete, dass lediglich drei Prozent der Nutzungen in der Innenstadt Dönerläden sind. Ihr Anteil an den Gastronomiebetrieben beträgt 15 Prozent. Diese Zahlen zeigen, dass trotz der Diskussion über eine mögliche Obergrenze, der Markt für Döner in Heilbronn vergleichsweise gering ist. Selbst im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg liegt die Zahl mit 3,5 Döner-Läden pro 10.000 Einwohner unter dem Landesdurchschnitt von 3,7. Ulm, als Beispiel, hat sogar 4,5 Döner-Läden auf die gleiche Bevölkerung gerechnet.
Der Oberbürgermeister hebt hervor, dass eine Vielfalt im Einzelhandel und der Gastronomie von großer Bedeutung ist. „Unser Ziel sind Vielfalt und Mischung. Also gerade nicht das Reduzieren auf bestimmte Nutzungen“, so Mergel weiter. Statt eine Beschränkung einzuführen, wird eine positive Weiterentwicklung und eine hohe Durchmischung angestrebt. Bürgermeister Andreas Ringle ergänzt, dass es nicht die Aufgabe der Stadtverwaltung ist, den Markt zu regulieren oder als Projektentwickler zu agieren. Die Verantwortung liegt ebenfalls bei den Immobilienbesitzern, die gefordert werden, zur Vielfalt der Innenstadt beizutragen.
Die Diskussion um die Döner-Obergrenze zieht auch bundesweite Aufmerksamkeit auf sich. Trotzdem bleibt die Stadt bei ihrer Linie, die Diversität und ein breites Angebot in der gastronomischen Landschaft zu fördern. Die Entscheidung, den Antrag der CDU abzulehnen, soll außerdem laut den Verantwortlichen dazu beitragen, einen lebendigen und attraktiven Stadtkern zu erhalten. Für weitere Informationen zu den Hintergründen dieser Entwicklungen siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.echo24.de.
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