Ein schockierender Vorfall erschüttert Schwäbisch Hall: Ein zehn Monate altes Baby wurde von seinem eigenen Vater brutal erschlagen. Der 28-jährige Mann, ursprünglich aus Gambia stammend, wurde nun vom Landgericht Heilbronn zu zehn Jahren Haft verurteilt, so die "Südwest Presse" berichtete. Die schreckliche Tat geschah nach einer durchzechten Partynacht, als der Vater durch den wiederholten Lärm seines Kindes geweckt wurde.
Der Prozess offenbarte verstörende Details: Der Mann behauptete, das Kind sei ihm beim Windelwechseln nach hinten gefallen. Doch unter der schweren Beweislast gestand er, den kleinen Jungen zu Boden geschleudert und seinen Kopf gegen den Kühlschrank geschlagen zu haben. Ärzte stellten massive Schädel- und Hirnverletzungen bei dem Baby fest, das wenig später im Krankenhaus verstarb. Der Vater, seit 2015 in Deutschland, hatte seinen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung gemacht, lebte jedoch in Trennung von der Mutter des Kindes.
Überforderung und Gewalt: Eine fatale Mischung
Der Gambier war mit der Erziehung des Säuglings überfordert – eine ernüchternde Wahrheit, die der Richter im Verlauf der Verhandlung ans Licht brachte. Obwohl er der alleinige Sorgeberechtigte war, erhielt die Mutter wöchentliche Besuchszeiten, bei denen ihr wiederholt Verletzungen am Kind auffielen. Sie wandte sich an den Kinderschutzbund, doch das Jugendamt wurde offenbar nicht informiert. Dies hätte möglicherweise das Schlimmste verhindern können.
Die verhängnisvolle Nacht, in der das Unglück seinen Lauf nahm, endete mit einem erschütternden Urteil. Neben der Haftstrafe muss der Täter 15.000 Euro Entschädigung an die Mutter zahlen. Sowohl die Anklage als auch das Gericht bewerten die Tat als Totschlag. Die Forderung der Staatsanwaltschaft nach zwölf Jahren Haft blieb unberücksichtigt, dennoch folgte das Gericht deren Einschätzung, dass der Angeklagte die Konsequenzen seines Handelns bewusst in Kauf nahm.
Unerwarteter Tragödien-Hintergrund
Laut SWR standen dem Angeklagten bereits während des Prozesses schwere Vorwürfe gegenüber: Gewalt gegen Schutzbefohlene wurde ihm auch von der neuen Lebensgefährtin und deren siebenjährigem Sohn vorgeworfen. Dieser berichtete den Ermittlern von früheren Angriffen mit einer Milchflasche auf den Säugling. Trotz seiner geständigen Einlassungen pocht die Verteidigung auf eine strafmildernde Einstufung als Körperverletzung mit Todesfolge und erwägt mögliche juristische Schritte gegen das Urteil.
Die vorsitzende Richterin in Heilbronn verdeutlichte, dass eine allgemeine Überforderung keine Entschuldigung für solch ein schreckliches Vergehen darstellen kann. Diese grausame Tat bleibt ein Mahnmal für die Wichtigkeit von rechtzeitiger Hilfe und Unterstützung für junge, alleinerziehende Eltern, um zukünftige Tragödien zu verhindern.
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