Die umstrittene Krankenhausreform könnte den geplanten Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg ermöglichen, trotz eines Verbots des Bundeskartellamts! Die Reform sieht eine Gesetzesänderung vor, die es erlaubt, Krankenhauszusammenschlüsse bis 2030 ohne kartellrechtliche Prüfung durchzuführen, wenn das betroffene Bundesland zustimmt. Das Wissenschaftsministerium in Stuttgart hat diese Neuigkeit bestätigt und damit die Hoffnungen auf eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Kliniken neu entfacht.
Die Uniklinik Heidelberg, getragen vom Land Baden-Württemberg, und die Universitätsklinik Mannheim, die von der Stadt Mannheim unterstützt wird, streben diesen Verbund an, um den finanziell angeschlagenen Standort Mannheim zu retten. Die beiden Einrichtungen erhoffen sich nicht nur eine Stabilisierung, sondern auch Vorteile in der Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region. Doch das Kartellamt hat Bedenken geäußert: Es warnt, dass die Vorteile eines solchen Zusammenschlusses die möglichen Nachteile für die Patientinnen und Patienten überwiegen könnten. Insbesondere befürchtet man einen Rückgang des Qualitätswettbewerbs zwischen den Kliniken.
Rechtsstreit und Ministererlaubnis in Aussicht
Nach dem negativen Urteil des Kartellamts haben die Krankenhäuser beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Als Plan B wollte das Land eine Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium beantragen. Doch dieser Antrag wird nun vorerst auf Eis gelegt! Mit der neuen Fassung der Krankenhausreform, die Mitte Oktober vom Bundestag verabschiedet wurde, könnte dieser Antrag möglicherweise überflüssig sein. Eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums erklärte, dass die Beratung im Bundesrat in drei Wochen abgewartet wird. Sollte sich die Gesetzgebung am 22. November verzögern, wird der Antrag auf Ministererlaubnis eingereicht.