In Heidelberg stehen ein 30-jähriger Mann und seine 35-jährige Ehefrau nach einem mutmaßlichen Ladendiebstahl vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat auf Antrag des Amtsgerichts Haftbefehle gegen die beiden Personen erlassen, da ihnen gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen wird. Diese betrügerische Handlung hat das Ziel, sich finanziell über unrechtmäßige Mittel zu versorgen.
Bereits am Dienstag, den 10. September 2024, entdeckte ein aufmerksamer Ladendetektiv die 30-Jährige, als sie zahlreiche Kleidungsstücke und eine Spielzeugpuppe im Wert von etwa 1.200 Euro aus einem Kaufhaus in der Heidelberger Altstadt stehlen wollte. Der Detektiv beobachtete, wie sie die Waren in ihren Rucksack steckte und daraufhin das Geschäft verließ.
Festnahme und Geständnisse
Der Ehemann, der nur wenig später von dem Detektiv entdeckt wurde, hatte einen Teil der gestohlenen Ware bei sich. Er gab die Tat sofort zu, was die Situation für das Paar noch weiter verschlimmerte. Die Frau konnte kurze Zeit später in der Nähe des Kaufhauses gefunden werden und gestand ebenfalls den Diebstahl.
Die Polizei wurde umgehend verständigt, und die beiden Verdächtigen wurden vorläufig festgenommen. In einem Lagerwagen, der in der Nähe geparkt war, wurde die gesamte Beute sichergestellt. Am nächsten Tag, dem 11. September 2024, wurden die beiden zur Haftrichterin gebracht.
Das Urteil des Haftrichters
Die Richterin erteilte aufgrund der bestehenden Fluchtgefahr die beantragten Haftbefehle. Während für den Ehemann eine Bewährung unter Auflagen verordnet wurde, ordnete sie die Inhaftierung seiner Frau an. Diese Entscheidung reflektiert die Schwere der Tat und das Bestreben der Justiz, potenziellen weiteren Übergriffen entgegenzuwirken.
Die 35-Jährige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, während ihr Mann vorerst freigelassen wurde, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Dieses Urteil zeigt, wie ernst die Behörden Diebstahlsdelikte, insbesondere wenn sie gewerbsmäßig begangen werden, nehmen.
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