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Achtung: Umtauschfrist für alte Führerscheine läuft bald ab!

Achtung, Autofahrer! Der Umtausch des alten Papierführerscheins steht bevor: Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle, die nach 1971 geboren sind, ihre veralteten Lappen gegen den neuen EU-Kartenführerschein tauschen – sonst droht ein teures Verwarngeld!

In Deutschland wird die Gültigkeit älterer Führerscheine, insbesondere der grauen oder rosa „Lappen“, schrittweise eingeschränkt. Autofahrer, die vor 1971 geboren wurden und noch in Besitz eines dieser alten Dokumente sind, müssen schon bald handeln, da die Frist zum Umtausch am 19. Januar 2025 abläuft. Diese Regelung ist Teil einer EU-weiten Initiative zur Vereinheitlichung von Führerscheinen, die die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit erhöhen soll.

Die Gründe für den Umtausch sind vielfältig: Die neuen Kartenführerscheine sind fälschungssicherer und bieten mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren einen praktischen Vorteil. Der gesamte Prozess wurde in verschiedene Fristen unterteilt, um die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden nicht zu überlasten. So müssen beispielsweise die Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, zuerst umgetauscht werden, in einer festgelegten Reihenfolge je nach Geburtsjahr. Für die Geburtsjahrgänge 1971 und später müssen die Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 eingetauscht werden.

Fristen für den Umtausch

Die Fristen sind klar definiert und betreffen verschiedene Geburtsjahrgänge. Hier eine Übersicht:

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Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Frist für den Umtausch
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.07.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Dies kann bei Verkehrskontrollen zu einem Verwarngeld führen, was die Notwendigkeit des rechtzeitigen Umtauschs unterstreicht.

Um den Umtauschprozess zu starten, müssen Betroffene einen Termin bei ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vereinbaren. Dies kann bequem online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch oder telefonisch realisiert werden.

Benötigte Unterlagen

Zur reibungslosen Durchführung des Umtauschs sind bestimmte Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde (sofern der Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde); diese kann telefonisch angefordert werden.
  • Alter Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild

Nachdem die erforderlichen Dokumente eingereicht worden sind, wird der neue Führerschein in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Produktion benötigt in der Regel zwei bis drei Wochen, bevor das neue Dokument an den Antragsteller verschickt wird. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 30,40 Euro inklusive Versandkosten.

Für weiterführende Informationen über den Umtausch der Führerscheine und die genauen Abläufe steht die Webseite www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch zur Verfügung.

Das Anliegen der Landesregierung, diese Umtauschregelung durchzusetzen, zeigt die Bemühungen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie die Übersichtlichkeit im Führerscheinsystem zu verbessern. Autofahrer sind gut beraten, sich rechtzeitig um ihr neues Dokument zu kümmern, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Text: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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