Das Finanzministerium in Baden-Württemberg hat spannende Erkenntnisse zur Grundsteuer veröffentlicht, die für viele Kommunen von Bedeutung sein könnten. Auf Grundlage eines neuen Transparenzregisters lässt sich feststellen, dass in der Mehrheit der 1101 Städte und Gemeinden Spielraum besteht, den Hebesatz der Grundsteuer zu senken. Laut den Berechnungen des Ministeriums kann dies erfolgen, ohne dass dabei die Einnahmen aus der Grundsteuer zurückgehen. Dies wurde während einer Diskussion über die anstehenden Reformen bekanntgegeben, die voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten werden.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass nur 22 Prozent der Kommunen ihren Grundsteuersatz erhöhen müssten, um das Aufkommen stabil zu halten, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die vorherige Auslegung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte. Diese Entscheidung führte zu einer Neuordnung der Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben wird und von Eigentümern oder Mietern bezahlt wird.
Reaktionen auf das Transparenzregister
Die Veröffentlichung des Transparenzregisters stieß jedoch auf heftige Kritik. Vertreter des Gemeindetags und des Städtetags Baden-Württemberg äußerten sich deutlich skeptisch zu den Vorgehensweisen des Finanzministers Danyal Bayaz (Grüne). Sie bemängelten, dass die Einführung eines solchen Registers in die kommunale Selbstverwaltung eingreife, ohne tatsächlich einen Mehrwert zu schaffen. Es sei nicht notwendig, dies landesseitig umzusetzen, so die Meinung der Verbände. Laut ihrer Aussage blieb die Kommunikation des Finanzministeriums in Bezug auf das aktuelle Grundsteueraufkommen vage und ließ für die Kommunen mehr Fragen als Antworten zurück.
Initiale Berichte über das Transparenzregister erschienen in den „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung.“ Die kommunalen Spitzenverbände betonen, dass der Entscheidungsprozess auf kommunalpolitischer Ebene ausreichend Transparenz ermögliche und Vergleiche vor und nach den Reformen ermögliche. Zudem wurde klargestellt, dass die neuen gesetzlichen Regelungen die Städte und Gemeinden nicht zur aufkommensneutralen Umsetzung der Reform verpflichten.
Der Blick in die Zukunft
Blickt man voraus, so wird ab 2025 die neue Grundsteuer-Berechnung zur Anwendung kommen. Diese Neuregelung geht einher mit umfassenden Neubewertungen, da bisherige Immobilienwerte auf veralteten Daten aus den Jahren 1935 und 1964 beruhten. Ein gigantisches Unterfangen, bei dem fast 36 Millionen Grundstücke bundesweit neu bewertet werden müssen. Der Landeschef des Bunds der Steuerzahler, Eike Möller, appellierte an die Kommunen, die Hebesätze gemäß den Ministeriums-Vorschlägen zu senken und die Reform nicht als Vorwand für zusätzliche Steuererhöhungen zu nutzen.
Möller warnte jedoch, dass die Grundsteuerreform Gewinner und Verlierer hervorbringen wird, da sich die Steuerlast in vielen Kommunen von Gewerbe auf Wohnen verlagern könnte. Besondere Herausforderungen sehen Experten aufgrund möglicher Mehrbelastungen für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Es bleibt zu beobachten, wie die geplanten Reformen umgesetzt werden und welche langfristigen Auswirkungen sie auf die Steuerpolitik in Baden-Württemberg haben werden. Eine detaillierte Analyse der aktuellen Situation sowie weitere Informationen finden sich in einem Artikel von www.ka-news.de.
– NAG