In Friedrichshafen kam es in der Nacht von Samstag auf Sonntag zu einem bedauerlichen Vorfall im Gleisbereich der Bahnstrecke, der erneut auf die Gefahren des unerlaubten Betretens der Bahngleise aufmerksam macht. Ein 24-jähriger Mann wurde von einem Zug erfasst, nachdem dieser trotz einer eingeleiteten Schnellbremsung nicht rechtzeitig stoppen konnte.
Der Vorfall ereignete sich gegen Mitternacht, als der Mann im Gleisbereich zwischen dem Hafenbahnhof und dem Stadtbahnhof unterwegs war. Der Triebfahrzeugführer des Regionalzugs RE 4249 bemerkte die Person rechtzeitig, gab ein Achtungssignal von sich und versuchte, den Zug schnellstmöglich zum Stillstand zu bringen. Leider kam es trotz dieser Maßnahmen zu einem Zusammenstoß. Der Mann setzte zunächst seinen Weg fort, wurde jedoch nach kurzer Zeit von einer Streife der Bundespolizei aufgehalten. Er erhielt umgehend Erste Hilfe und wurde anschließend vom Rettungsdienst ins Klinikum Friedrichshafen gebracht, um dort untersucht und behandelt zu werden.
Unfallaufnahme und Auswirkungen auf den Zugverkehr
Die rund 60 Passagiere des Zuges blieben glücklicherweise unverletzt, der Vorfall führte jedoch zur Sperrung der Bahnstrecke für etwa 45 Minuten. Dies hatte zur Folge, dass einige Züge ausfielen und Verspätungen entstanden, was für Reisende, die auf diesen Verkehr angewiesen sind, äußerst unangenehm sein kann.
Zu den Hintergründen des Vorfalls wurde bekannt, dass gegen den Mann nun ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr eingeleitet wurde. Dieser Schritt unterstreicht die Ernsthaftigkeit solcher Vorfälle und die rechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen.
Die Bundespolizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um einmal mehr eindringlich vor den Gefahren des Aufenthalts im Gleisbereich zu warnen. Das Betreten der Gleise ist nicht nur verboten, sondern geht auch mit lebensgefährlichen Risiken einher. Züge nähern sich nahezu lautlos und haben einen langen Bremsweg. Dies bedeutet, dass bei schlechten Sichtverhältnissen oder Dunkelheit ein rechtzeitiges Erkennen von Personen im Gleisbereich kaum möglich ist.
Die Bundespolizei erinnert eindringlich daran, dass Züge nicht ausweichen können und jedes Betreten der Gleise ohne Erlaubnis einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr darstellt. Die Worte der Polizei sind klar: „Die Gefahren im Gleisbereich sind hoch und sollten auf keinen Fall unterschätzt werden.“ Mehr dazu bei www.presseportal.de.