Die Stadt Friedrichshafen informiert, dass sich der Zeitplan für die Beratung und Beschlussfassung des aktuell laufenden Lärmaktionsplans verschiebt. Dies geschieht, obwohl die Stadtverwaltung weiter an der sogenannten Stufe 4 dieser Maßnahme arbeitet. Ein Grund für die Verschiebung ist die Notwendigkeit einer rechtlichen Prüfung, die bestätigen soll, ob die in der Ausschusssitzung beschlossenen vorgezogenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können.
In der letzten Sitzung beschloss der Ausschuss mehrheitlich, dass innerhalb von drei Monaten dringend notwendige Schritte zur Reduzierung von Lärm in den stark belasteten Hauptstraßen ergriffen werden sollen, in denen eine Gesundheitsgefährdung festgestellt wurde. Jedoch wurde von der Verwaltung argumentiert, dass die Umsetzung etwa 15 Monate in Anspruch nehmen würde – ein Zeitrahmen, den die Ausschussmitglieder als unzureichend erachteten.
Dringlichkeit und rechtliche Überprüfung
Um die gesetzten Ziele zu erreichen, überprüft die Stadt derzeit mit der Fachbehörde die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Gemeinderatsbeschlusses. Es gilt abzuklären, welche Maßnahmen zur Lärmminderung insbesondere im Hinblick auf die anhaltende Verkehrslage tatsächlich realisierbar sind. Aufgrund dieser Prüfungen wurde der Punkt Lärmaktionsplan von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 21. Oktober genommen.
Die Stadt betont allerdings, dass hinsichtlich der inhaltlichen Arbeit an Stufe 4 des Lärmaktionsplans weiterhin Fortschritte gemacht werden. “Unabhängig von der Verschiebung der weiteren Beratung wird die Verwaltung die inhaltliche Arbeit am Lärmaktionsplan der Stufe 4 weiter vorantreiben”, so die Mitteilung der Stadt. Die Überprüfung der Möglichkeiten soll schnellstmöglich abgeschlossen werden, sodass die Beratungen fortgesetzt werden können.
Hintergrund zum Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan zielt darauf ab, die Lärmbelastung für die Bürger von Friedrichshafen deutlich zu reduzieren. Der aktuell geltende Plan besteht bereits aus drei Stufen, wobei die letzte, Stufe 3, im Jahr 2021 beschlossen wurde. Diese umfasste Maßnahmen wie temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen und den Einbau lärmmindernder Beläge an stark frequentierten Straßen. Laut Stadtverwaltung fließen die Ergebnisse dieser bereits umgesetzten Maßnahmen in die neuen Berechnungen der Lärmaktionsplanung ein.
Stufe 4 berücksichtigt dabei alle Straßen, auf denen täglich mindestens 3.000 Fahrzeuge unterwegs sind. Dies geht über die gesetzliche Vorgabe hinaus, die lediglich Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Fahrzeugen am Tag heranzieht. Diese erweiterte Prüfung soll sicherstellen, dass auch weniger befahrene, aber genauso belastete Straßen in die Planungen einbezogen werden, um ein umfassendes Lärmminderungskonzept zu erstellen.
Die Stadt hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Lebensqualität ihrer Bürger zu verbessern, und die Bürger können mithilfe einer interaktiven Karte ablesen, wo neue Tempo-30- oder Tempo-50-Zonen in der Stadt eingerichtet werden könnten. Diese Entwicklung bleibt ein zentrales Anliegen der Stadt, um die Lärmsituation in Friedrichshafen nachhaltig zu verbessern.
Mehr Informationen zum Lärmaktionsplan und seinen Fortschritten sowie zu den möglichen Konsequenzen dieser jüngsten Verschiebung sind hier zu finden.