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Ein Drittel der Kommunen starten in die Wärmeplanung für Klimaschutz!

Ein Drittel der deutschen Kommunen hat bereits mit der Erstellung von Wärmeplänen begonnen. Dies geht aus Informationen des Kompetenzzentrums Wärmewende in Halle (Saale) hervor. Besonders große Städte sind angehalten, ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 zu präsentieren. In Baden-Württemberg haben bereits 13 Prozent der Kommunen ihre Wärmepläne abgeschlossen. Von bundesweit 160 fertiggestellten Wärmeplänen stammen 148 aus diesem Bundesland. Insgesamt haben 3652 von 10.754 Kommunen, was 34 Prozent entspricht, mit der Wärmeplanung begonnen.

Die höchsten Anteile an aktiven Kommunen finden sich in Nordrhein-Westfalen (72 Prozent), Saarland (64 Prozent), Rheinland-Pfalz (52 Prozent), Niedersachsen (47 Prozent) und Sachsen-Anhalt (43 Prozent). Dagegen zeigen Thüringen (11 Prozent), Sachsen (18 Prozent) und Bayern (18 Prozent) eine geringe Aktivität in der Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung gilt als zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Die Kommunen sind gefordert, Technologien und Energieträger zu definieren, die für ihre Region geeignet sind, um Investitions- und Planungssicherheit für Eigentümer, Unternehmen und Kommunen zu schaffen.

Regelungen und Herausforderungen in der Wärmeplanung

Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2026 Zeit, um ihre Pläne fertigzustellen, kleinere Kommunen bis 2028. Einige Kommunen, insbesondere aus Sachsen-Anhalt, äußern jedoch Kritik an der fehlenden gesetzlichen Regelung durch die Landesregierungen, die das Handeln und die Datenerhebung erschweren.

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Wärmepläne sind entscheidend für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, wie auch um.baden-wuerttemberg.de berichtet. Sie unterstützen Kommunen bei Investitionsentscheidungen und zielen darauf ab, den Wärmebedarf in Gebäuden drastisch zu reduzieren. Zudem sollen zukünftige Wärmebedarfe aus erneuerbaren Energien und Abwärme gedeckt werden. Die lokale Anpassung ist aufgrund der schwierigen Transportierbarkeit von Wärme im Vergleich zu Strom besonders wichtig.

Jede Kommune entwickelt ihren individuellen Wärmeplan, der die lokale Situation berücksichtigt und als strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung sowie nachhaltige Stadtentwicklung dient. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz in Baden-Württemberg erlaubt den Gemeinden, einen Wärmeplan zu erstellen und fortzuführen. Stadtkreise und große Kreisstädte mussten bis zum 31. Dezember 2023 einen solchen Plan vorlegen. Mehr als 50 Prozent der Bevölkerung in Baden-Württemberg ist von diesen Wärmeplänen betroffen.

Baden-Württemberg gilt seit 2020 als bundesweiter Vorreiter in der kommunalen Wärmeplanung. Ab 1. Januar 2024 wird das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft treten, wobei Wärmepläne nach Landesrecht ihren Bestandsschutz behalten. Der Prozess umfasst vier zentrale Elemente: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Aufstellung eines Zielszenarios sowie die Entwicklung einer Wärmewendestrategie. Diese Elemente helfen dabei, Potenziale und Bedarf zu verbinden sowie Einsatzmöglichkeiten von Energiequellen zu definieren.

Die regelmäßige Abstimmung zwischen Wärme- und Stadtplanung spielt eine essentielle Rolle. Das Kompetenzzentrum Wärmewende bei der KEA-BW fungiert als zentraler Ansprechpartner für die Wärmeplanung in Baden-Württemberg und bietet Online-Ressourcen sowie regionale Beratungsstellen, die Kommunen bei der Planung und Umsetzung unterstützen.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Gesetzgebung
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Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Bayern
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Halle (Saale), Deutschland
Beste Referenz
n-tv.de
Weitere Quellen
um.baden-wuerttemberg.de

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