Die Blauzungenkrankheit, auch bekannt als BTV-3, hat sich nun auch im Alb-Donau-Kreis manifestiert, nachdem sie in mehreren anderen Regionen von Baden-Württemberg und im benachbarten Reutlingen festgestellt wurde. Betroffen ist eine Schafherde im nördlichen Teil des Landkreises. Laut Dr. Hans-Joachim Butscher, dem Leiter des Veterinäramts des Landratsamtes, ist dies eine kritische Situation, jedoch gibt es auch positive Entwicklungen zu berichten.
Die erfreuliche Nachricht ist, dass die betroffene Schafherde bereits geimpft wurde. Die fünf erkrankten Tiere zeigen Anzeichen der Besserung und sind nicht verstorben. Dies wird als ein Beweis für die Wirksamkeit der Impfung angesehen. Dr. Butscher betont, dass der Ausbruch für den betroffenen Schäfer glimpflich verlaufen scheint, was gute Nachrichten für die lokalen Tierhalter sind.
Dringender Impffortschritt gefordert
Die Krankheit hat sich seit ihrem ersten Nachweis im Rems-Murr-Kreis am 8. August 2024 rapide in Baden-Württemberg verbreitet. Dr. Butscher äußert das dringende Anliegen, dass Tierhalter jetzt proaktiv handeln müssen, um ihre Bestände zu schützen. „Da das Virus durch Stechmücken übertragen wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass weitere Infektionen auftreten“, erklärt er. Der entscheidende Faktor zur Eindämmung der Seuche ist die Impfkampagne, die jedoch bislang nur schleppend verläuft. Dies könnte schwerwiegende Konsequenzen für die Tierhalter haben, da in schweren Fällen viele Tiere sterben können, und es gibt keine staatlichen Entschädigungen für wirtschaftliche Verluste. Der Verlauf der Krankheit kann für die Tiere äußerst qualvoll sein, mit Symptomen wie Entzündungen und Fieber.
Die Gefährdung ist insbesondere für Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen umfassend. Darüber hinaus bezieht sich die Aufforderung zur Impfung auch auf Tiere, die in zoologischen Einrichtungen oder Wildparks leben. Die gute Nachricht ist, dass für Menschen keine Gesundheitsrisiken bestehen.
Wichtige Verhaltensrichtlinien für Tierhalter
Für die Tierhalter bedeutet der Ausbruch der Blauzungenkrankheit in ihrer Region die Notwendigkeit zur besonderen Achtsamkeit. Es wird empfohlen, regelmäßig den Gesundheitszustand der Tiere zu überwachen und bei Verdacht auf Symptome wie Fieber oder Schwellungen sofort einen Tierarzt zu konsultieren. Im Falle eines positiven Tests auf BTV-3 muss das Veterinäramt umgehend informiert werden. Momentan gilt in ganz Deutschland ein Restriktionsbereich für BTV-3.
Die Verbringung von Tieren in andere als BTV-betroffene Gebiete innerhalb Deutschlands oder der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Kranke Tiere dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden, und die Transportbestimmungen müssen strikt eingehalten werden, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Es ist unerlässlich, die Tierbestände schnellstmöglich gegen BTV-3 zu impfen, da dies den besten Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bietet. Die erforderlichen Impfstoffe sind verfügbar, und es gibt auch finanzielle Unterstützung für die Tierhalter, um Impfungen durchführen zu lassen.
Für weitere Informationen können sich Tierhalter auf der Website des Landratsamtes über die aktuellen Fakten zur Situation und die notwendigen Maßnahmen informieren. Das Veterinäramt steht ebenfalls bereit, um Fragen zu klären und Unterstützung zu bieten, um die Gesundheit der Tiere und die wirtschaftlichen Interessen der Halter zu wahren.
– NAG