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Blauzungenkrankheit erstmals im Landkreis Sigmaringen nachgewiesen

Im Landkreis Sigmaringen wurde erstmals der Erreger der Blauzungenkrankheit (BTV3) in einer Schafhaltung nachgewiesen, was entscheidend ist, da dies die Einschätzung des Ausbruchsrisikos für Wiederkäuer in Baden-Württemberg und ganz Deutschland beeinflusst.

Im Landkreis Sigmaringen wurde der Erreger der Blauzungenkrankheit, ein Virus, das vor allem Schafe, Rinder und andere Wiederkäuer betrifft, erstmals nachgewiesen. Wie das Landratsamt in einer aktuellen Pressemitteilung verkündet hat, sind in einer Schafhaltung zwei Tiere erkrankt. Das Veterinäramt hat sofort Kontakt mit dem betroffenen Betrieb aufgenommen, um weitere Schritte zu besprechen.

Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Baden-Württemberg aus und stellt ein ernstzunehmendes Risiko für die Tierhaltung dar. Es ist wichtig zu betonen, dass der Erreger für den Menschen nicht gefährlich ist. Das Virus wird nicht über Lebensmittel übertragen, was bedeutet, dass Fleisch- und Milchprodukte sicher konsumiert werden können. Dies gibt den Verbrauchern eine gewisse Entspannung, während die Behörden sich um die Eindämmung der Krankheit kümmern.

Symptome und Übertragungswege

Zu den häufigsten Symptomen der Blauzungenkrankheit zählen Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten sowie ein vermehrter Speichelfluss. Besonders bei Schafen ist das Anschwellen und die blau gefärbte Zunge auffällig; manchmal kann die Zunge sogar aus dem Maul hängen. Es ist von größter Bedeutung, alle Tiere, die solche Symptome aufweisen, umgehend dem Veterinäramt zu melden.

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Die Verbreitung des Virus erfolgt hauptsächlich über kleine Stechmücken, auch Gnitzen genannt. Um das Risiko einer Infektion zu verringern, wird der Einsatz von Insektenschutzmittel empfohlen. Obwohl es verschiedene Schutzmaßnahmen gibt, bleibt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit die effektivste Methode, um die Tiere zu schützen. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist die Tötung betroffener Tiere bei einem Ausbruch jedoch nicht vorgesehen.

Im Falle eines Ausbruchs müssen Restriktionsgebiete von mindestens 150 Kilometern um den Ort des Geschehens festgelegt werden, die für mindestens zwei Jahre bestehen bleiben. Während dieser Zeit ist der Handel mit Wiederkäuern aus solchen Gebieten stark eingeschränkt. Als Folge der aktuellen Ausbreitung wurde ganz Deutschland als Restriktionsgebiet eingestuft, was erhebliche Auswirkungen auf die Tierhaltung und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen haben könnte.

Ratschläge und Ansprechpartner

Für weitere Informationen zu dieser Erkrankung stehen die Fachleute des Veterinärdienstes und Verbraucherschutzes zur Verfügung. Interessierte können unter der Telefonnummer 07571 102 7500 Fragen stellen. Zusätzlich sind weitere Details beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erhältlich, das umfassende Informationen zur Blauzungenkrankheit bereitstellt.

– NAG

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