Im Landkreis Biberach stehen wichtige Änderungen an: Die Hauptsatzung soll reformiert werden! Ein zentrales Thema in dieser Reform ist, dass der Verwaltungs- und Finanzausschuss künftig weniger über die Einstellung, Beförderung und Entlassung von Mitarbeitern entscheiden soll. Der Landrat, Mario Glaser, spricht von einer „Vereinfachung“ der Verfahren. Bisher mussten sogar Kandidaten für A13-Positionen, ohne direkte Führungsverantwortung, sich im Ausschuss vorstellen – eine Praxis, die in Zukunft abgeschafft werden könnte, und das aus gutem Grund!
Die CDU reagierte zunächst kritisch auf die Vorschläge und bestand auf den vertrauten Zuständigkeiten. „Der gehobene Dienst ist das Rückgrat der kommunalen Verwaltung“, erklärte die Fraktion. Die Diskussion ist hitzig, doch am Ende scheint es, als könnte das Gremium von einer Entlastung profitieren. „Wenn es ohnehin nicht vorkommt, können wir es auch lassen, wie es ist“, ließ Norbert Zeidler (CDU) durchblicken. Die kleine Rebellion gegen unnötige Bürokratie ist im Gange!
Finanzielle Spielräume erweitern!
Ein weiteres heißes Eisen ist die Erhöhung der finanziellen Entscheidungsspielräume für die Verwaltung – eine Maßnahme, die wegen gestiegener Kosten dringlicher denn je ist. Glaser präsentierte Zahlen: Die Baukosten sind seit der Euro-Einführung um bis zu 120 Prozent geklettert! Momentan darf die Verwaltung bei Bauvorhaben bis 200.000 Euro selbstständig entscheiden, wobei eine Anpassung an die Gegebenheiten des Bodenseekreises und des Landkreises Ravensburg angestrebt wird. Hier liegt die selbstständige Entscheidung für Bauprojekte bei bis zu 250.000 beziehungsweise sogar 500.000 Euro!
Mit dieser Erhöhung könnte die Verwaltung flexibler agieren und gleichzeitig die oft eng gestrickten Zeitpläne einhalten. Die CDU zeigte sich schließlich einsichtig und eröffnete somit eine Diskussion über dringend benötigte Anpassungen. „Wir wollen hier nicht mit dem Kopf durch die Wand“, stellte Zeidler fest, während auch SPD-Rat Simon Özkeles sich dafür einsetzte, endlich Fortschritte zu erzielen, die länger als fünf Jahre halten.
Und das war noch längst nicht alles! Der Ausschuss für Soziales wird fortan ausschließlich als Ausschuss für Soziales bezeichnet, wobei eine wichtige Klarstellung erfolgt: Die Zuständigkeiten beziehen sich nun explizit auf das „öffentliche Gesundheitswesen“. Ein weiterer Schritt in der umfänglichen Neugestaltung des Landkreises Biberach!
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