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Starke Stimme für Azubis: Junior-Betriebsrat im Landkreis Biberach wählt!

Azubis im Landkreis Biberach können ab sofort ihren Junior-Betriebsrat wählen und damit ihre Stimme für eine starke Interessenvertretung einbringen – von besserer Azubi-Betreuung bis hin zu Lösungen für individuelle Probleme, und das alles bis Ende November!

Die jungen Auszubildenden und Beschäftigten im Landkreis Biberach haben jetzt die Möglichkeit, ihren eigenen Junior-Betriebsrat zu wählen, um ihre Stimme im Unternehmen zu vertreten. In diesem Zusammenhang startet die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) eine Kampagne, um die Notwendigkeit der Wahl einer Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV) zu betonen. „Eine JAV ist das Sprachrohr der jungen Mitarbeitenden in Betrieben – sie hat direkten Kontakt zur Unternehmensleitung und kann bei Problemen aktiv unterstützen“, erklärt Andreas Harnack, Regionalleiter der IG BAU Baden-Württemberg.

Zurzeit sind die Wahlen für den JAV noch bis Ende November offen. Harnack betont, dass die Perspektive der Jugendlichen oft frische Ideen und Anregungen in den Betriebsalltag bringen kann. „Die JAV spielt eine entscheidende Rolle dabei, den Herausforderungen im Betrieb zu begegnen und ist eine Art direkte Verbindung zur Geschäftsführung“, fügt er hinzu.

Wichtige Rolle der JAV

Die JAV kann sich zudem aktiv für die Interessen der jungen Beschäftigten im Kreis Biberach einsetzen. Ob es um die Verbesserung der Betreuung von Azubis oder um die Bereitstellung von nötigen Hilfsmitteln wie Tablets für die Ausbildung geht – ein effektiver Jugend-Betriebsrat kann hier viel erreichen. Claudia Praetorius von der „Jungen BAU“, der Nachwuchsorganisation der Gewerkschaft, erläutert: „Themen wie unbezahlte Überstunden oder Zusatzangebote wie Nachhilfe für Berufsschüler werden durch die JAV angepackt.“

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Im Landkreis gibt es derzeit etwa 4.500 Auszubildende, von denen rund 140 in der Baubranche tätig sind, wie die IG BAU Südwürttemberg angibt. Laut Berichten der Arbeitsagentur zeigt dies das Potenzial und die Notwendigkeit einer gut organisierten Vertretung.

Stimmberechtigt für die JAV-Wahlen sind alle jungen Beschäftigten unter 18 Jahren sowie alle Auszubildenden. Eine Interessensvertretung kann gewählt werden, wenn in einem Betrieb mindestens fünf Jugendliche oder Azubis angestellt sind und bereits ein Betriebsrat vorhanden ist. Kandidieren können alle Azubis und alle Beschäftigten unter 25 Jahren.
Wer mehr über die Wahl erfahren möchte, kann die Webseite www.jav-portal.de besuchen.

Für Auszubildende der IG BAU, die ihre eigene JAV gründen möchten oder Unterstützung bei der Wahl benötigen, steht Claudia Praetorius als Bundesjugendsekretärin der IG BAU zur Verfügung. Kontakt können Interessierte über die angegebene E-Mail-Adresse aufnehmen.

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