Die Grundsteuerreform 2025 sorgt für Aufregung in den Gemeindevertretungen! Was zunächst nach trockener Bürokratie klingt, wird bald für viele Bürger spürbare finanzielle Konsequenzen haben. Die neuen Hebesätze sind jetzt das große Thema, und Haus- und Wohnungseigentümer müssen sich auf Veränderungen einstellen. Mieter sind ebenfalls betroffen, denn die Grundsteuer wird sich unweigerlich in den Nebenkosten widerspiegeln!
Die Verantwortlichen in den Rathäusern stehen vor einer Herausforderung: Die Reform ist nicht nur kompliziert, sondern auch unangenehm. Selbst wenn einige Städte, wie Bad Schussenried, mit einer Senkung des Hebesatzes von 410 auf 295 Prozent für bebaubare Grundstücke glänzen, gibt es einen Haken. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf neu bewertete Grundstücke angewendet, was bedeutet, dass nicht alle von einer Senkung profitieren werden. Einige Bürger könnten trotz des niedrigeren Hebesatzes mehr zahlen als zuvor. Eberhardzells Bürgermeister Guntram Grabherr warnt: „Wenn die Grundsteuerbescheide rausgehen, wird das Telefon bei uns nicht stillstehen.“
Kalkulation der Hebesätze
Die Reform folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das neue Bewertungsgrundlagen für Grundstücke fordert. In Baden-Württemberg wird beim modifizierten Bodenwertmodell der Wert des Gebäudes ignoriert – nur die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert zählen. Dieser wird von lokalen Gutachterausschüssen festgelegt, basierend auf den Kaufpreisen in der Region.
Das baden-württembergische Finanzministerium hat ein Transparenzregister veröffentlicht, das Hinweise gibt, wie hoch die Hebesätze festgelegt werden sollten, um aufkommensneutral zu bleiben. Das bedeutet, dass die Gemeinden mit den neuen Hebesätzen etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen sollten wie bisher. Doch es gibt Gewinner und Verlierer, und die Unsicherheit bleibt: Viele Kommunen müssen noch ihre Beschlüsse fassen, was bedeutet, dass die Bürger auf weitere Überraschungen gefasst sein müssen.