
Der FV Bad Schussenried trat nicht zum Halbfinale der 36. Hallenfußball-Kreismeisterschaft gegen Türkspor Biberach an, was eine rechtliche Folge nach sich zieht. Türkspor Biberach zog kampflos ins Finale ein und sicherte sich dort den Turniersieg. Der Nichtantritt des FV Bad Schussenried sorgt nun für ein Verfahren vor dem Sportgericht des Bezirks Oberschwaben.
Bezirksvorsitzender Sigmar Störk bestätigte, dass ein Verfahren beim Sportgericht eingeleitet wurde. Störk, der am Sonntag als Turnieraufsicht in der Biberacher BSZ-Halle tätig war, stellte die entsprechenden Informationen zu dem Vorfall zusammen und übermittelte diese an den zuständigen Spielleiter für Turniere, Michael Mann, der eine Meldung an das Sportgericht veranlasste. Im Spiel um Platz drei konnte FV Bad Schussenried zwar einen 2:0-Sieg gegen FV Biberach erreichen, jedoch überschattet der Nichtantritt die sportlichen Leistungen des Vereins.
Vorwürfe und Werte
Der FV Bad Schussenried betont in seinen Stellungnahmen die Wichtigkeit sportlicher Werte wie Fairplay, Respekt und Toleranz. Ein Ziel des Vereins ist der sportliche Wettkampf mit anderen Mannschaften. Trotz der Einladung und Teilnahme an Turnieren sieht sich der Verein in der Pflicht, auf die Vorfälle im Pflichtspiel der beiden Mannschaften im September zu reagieren, die zur Entscheidung des Nichtantretens führten. FV Bad Schussenried hat in letzter Zeit das Gefühl, von Türkspor Biberach diffamiert und beschuldigt worden zu sein. Die Vorwürfe beinhalten angebliche Beleidigungen, Provokationen und Rassismus, die jedoch nicht belegt wurden.
Der Verein entschuldigte sich bei den Veranstaltern SGM Ummendorf/Fischbach sowie beim SV Ringschnait und bei allen teilnehmenden Vereinen und dem Landkreis für die sportliche Beeinflussung durch das Nichtantreten. Abschließend hofft FV Bad Schussenried auf Verständnis für seine getroffenen Entscheidungen und die dahinterstehenden Argumente, wie FuPa berichtete.
Weitere Informationen zu den Vorgängen liefert auch ein Artikel von Schwäbische.de, der die Einleitung des Sportgerichtsverfahrens thematisiert.
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