Baden-Baden

Verhandlung zu tödlichem Verkehrsunfall in Gaggenau beginnt am 11. September

Das Landgericht Baden-Baden verhandelt ab dem 11. September 2024 über einen Mordverdacht gegen einen 20-jährigen Angeklagten, der am 20. Januar 2024 in Gaggenau während eines verbotenen Autorennens nach Cannabisgenuss eine Passantin tödlich verletzte und derzeit in Untersuchungshaft sitzt.

Baden-Baden/Gaggenau, 04.09.2024 – Ein tragischer Fall wird ab dem 11. September im Landgericht Baden-Baden vor Gericht verhandelt. In diesem erschreckenden Vorfall, der sich am 20. Januar 2024 in Gaggenau ereignete, verlor eine Passantin bei einem verheerenden Verkehrsunfall ihr Leben. Dies hat in der Region und darüber hinaus für Bestürzung gesorgt.

Der Fall steht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Schmid und betrifft einen damals 20-jährigen Angeklagten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vorgeworfen, an besagtem Tag gegen 14.30 Uhr unter dem Einfluss von Cannabis sowie ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt zu haben. Als Polizeibeamte versuchten, ihn zu kontrollieren, entschied er sich, zu flüchten und beschleunigte sein Fahrzeug auf über 100 Stundenkilometer. Der Versuch, sich der Polizei zu entziehen, sollte fatale Folgen haben.

Der verhängnisvolle Zusammenstoß

Während er in eine Kreuzung einbiegen wollte, verlor der Angeklagte die Kontrolle über sein Fahrzeug. Dies führte zu einem auf dem Fußgängerweg befindlichen Zusammenstoß mit einer unschuldigen Passantin, die schwerste Verletzungen erlitt. Trotz aller Bemühungen erlag die Frau am 27. Februar 2024 ihren Verletzungen, was die Tragik des Vorfalls noch verstärkt.

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Es kam nicht nur zu dieser tödlichen Kollision, sondern das Fahrzeug des Angeklagten überschlug sich auch, wobei zusätzlich eine Bushaltestelle und ein Zaun beschädigt wurden. Der Gesamtschaden wird auf etwa 8.500 Euro geschätzt. In Anbetracht der Umstände ist der Fall nicht nur rechtlich bedeutsam, sondern wirft auch viele ethische Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Gefahren des Fahrens unter Droge und der damit verbundenen Verantwortung.

Aktuelle Entwicklungen

Das Landgericht hat mitgeteilt, dass sich der Angeklagte bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert hat. Er befindet sich bereits seit dem 12. März 2024 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Rastatt in Untersuchungshaft. Der erste Verhandlungstermin ist auf den 11. September um 9.30 Uhr in Saal 118 des Landgerichts Baden-Baden angesetzt.

Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Informationen während der Verhandlung ans Licht kommen werden und welche rechtlichen Konsequenzen der Angeklagte zu erwarten hat. Solche tragischen Vorfälle werfen oft einen tiefen Schatten auf die Gemeinschaft und rufen zur Diskussion über Verkehrsicherheit und die Risiken des Fahrens unter Einfluss von Drogen auf.

– NAG

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