Baden-Baden

Neue Regelung: So werden Flüchtlinge in Baden-Württemberg verteilt!

Ab dem 29. Oktober 2024 wird die Flüchtlingsaufnahme in Baden-Württemberg grundlegend reformiert! Die neuen Vorschriften des Justizministeriums bestimmen, wie die Verteilung von Geflüchteten zwischen den Städten und Landkreisen erfolgen soll. Dabei bleibt die Regelung bestehen, dass die Verteilung nach dem Bevölkerungsanteil der jeweiligen Regionen erfolgt. Doch das ist nicht alles!

Eine der größten Änderungen betrifft die privilegierte Behandlung von Stadt- und Landkreisen mit Einrichtungen der Erstaufnahme. Diese Kreise können von der Zuteilung von Geflüchteten in die vorläufige Unterbringung ganz oder teilweise ausgenommen werden. Doch wie genau wird diese Privilegierung künftig festgelegt? Die Erleichterungen für die jeweiligen Standorte sollen in einem klaren Verhältnis zur Anzahl der untergebrachten Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen stehen. Ein Beispiel: Eine Einrichtung mit 1.000 vorgesehenen Plätzen könnte somit die Verpflichtung zur Aufnahme um satte 200 Personen pro Jahr senken!

Klare Kriterien für Kommunen

Die Grundlage der Privilegierung wird künftig nicht auf der Gesamtkapazität, sondern auf der tatsächlich regulären Belegung basieren. Dies bedeutet, dass die kommunalen Behörden nicht überlastet werden, sondern klar kalkulieren können. Ein Fünf-Bett-Zimmer kann nicht vollständig belegt werden, was zu einer realistischen Auslastung von bis zu 80 Prozent führt! So wird die Privilegierung entsprechend berechnet und jährlich aktualisiert.

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In enger Zusammenarbeit mit den Kommunen hat das Land die neue Regelung entwickelt. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek betont, wie wichtig der Dialog war, um die Akzeptanz dieser Änderungen sicherzustellen. Schließlich muss jeder Vorteil eines Stadt- oder Landkreises von anderen Regionen kompensiert werden, um ein gerechtes System zu gewährleisten.

Mit derzeit zwölf Einrichtungen der Flüchtlingserstaufnahme ist Baden-Württemberg gut aufgestellt, um den Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme gerecht zu werden. Der Betrieb erfolgt durch die zuständigen Regierungspräsidien, die anschließend die Verteilung in die vorläufige Unterbringung organisieren. Hier erfahren viele geflüchtete Menschen Unterstützung, während ihr Asylverfahren abgeschlossen wird – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem neuen Leben.

Quelle/Referenz
baden-wuerttemberg.de

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