Baden-BadenStuttgart

Kriegstraumata im Gericht: Syrer muss für Kriegsverbrechen in Stuttgart zahlen

Ein Verfahren von internationaler Bedeutung hat am Oberlandesgericht Stuttgart begonnen, wo sich ein syrischer Angeklagter wegen Verbrechen, die während des Bürgerkriegs in Syrien begangen wurden, verantworten muss. Die Bundesanwaltschaft erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen den 32-Jährigen: Er wird beschuldigt, als Mitglied einer schiitischen Miliz, die mit der Hisbollah in Verbindung steht, aktiv an Kriegsverbrechen teilgenommen zu haben.

Im Zentrum der Anklage steht die grausame Unterdrückung von Protesten, die Ende 2011 in Syrien ausbrachen. Die syrischen Sicherheitskräfte gingen auf brutale Weise gegen die Zivilbevölkerung vor, was zu Folter, Festnahmen und Tötungen führte. Diese Taten sind der Hintergrund für die gegen den Angeklagten gerichteten Vorwürfe, die Folter und Kriegsverbrechen umfassen.

Vorwurf der Folter und Benutzung von Gewalt

Die Anklage beschreibt, dass der Angeklagte, der möglicherweise eine führende Rolle innerhalb der Miliz innehatte, ab 2012 systematisch Gewalt gegen die sunnitische Bevölkerung in Bosra al-Scham angewendet haben soll. Konkret wird ihm vorgeworfen, Zivilisten brutal misshandelt, Häuser plündern und sogar zerstören zu lassen. Der Prozess begann mit der Verlesung der Anklagen, und ein während des Prozesses anwesendes Opfer erlitt einen emotionalen Zusammenbruch, als die grausamen Details dieser Taten geschildert wurden.

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Im August 2012 soll der Angeklagte mit anderen Milizionären in ein Haus einer sunnitischen Familie eingebrochen sein, wobei ein Mitglied der Familie erschossen wurde, und wertvolle Gegenstände gestohlen wurden. Dies ist nur ein Beispiel für die Vielzahl an Verbrechen, die im Namen der Miliz begangen wurden. Zudem wird ihm vorgeworfen, in den Folgejahren sunnitische Bürger gefangen genommen und an den Militärgeheimdienst übergeben zu haben, wo diese massiv gefoltert wurden.

Rechtliche Grundlagen für die Anklage in Deutschland

Die Frage, warum dieser Fall in Deutschland verhandelt wird, ist ebenso wichtig. Laut Lars Kemmner, einem Sprecher am Oberlandesgericht Stuttgart, ermöglicht das sogenannte Weltrechtsprinzip die Verfolgung von Verbrechen, die international begangen werden, auch wenn sie keinen direkten Bezug zu Deutschland haben. Dies zielt darauf ab, dass mutmaßliche Täter sich nirgends auf der Welt sicher fühlen können und dass Gerechtigkeit für Opfer von schwersten Verbrechen auch über nationale Grenzen hinweg Realität wird.

Die Festnahme des Angeklagten erfolgte im Dezember 2023 im Rhein-Neckar-Kreis, seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Der Prozess beweist, wie weitreichend die Bemühungen der deutschen Justiz sind, internationale Verbrechen zu verfolgen und die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Die kommenden Verhandlungstage werden mit Spannung erwartet, da sie nicht nur Aufschluss über die Taten des Angeklagten geben könnten, sondern auch über die Möglichkeiten der Rechtsverfolgung bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit im internationalen Kontext.

Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.tagesschau.de.

Quelle/Referenz
tagesschau.de

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