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Drogenrausch am Steuer: 21-Jähriger verurteilt – aber kein Mord!

In Baden-Baden hat ein Gericht über einen tragischen Fall entschieden, bei dem ein junger Mann eine Frau tödlich verletzte. Der 21-Jährige, der keine Fahrerlaubnis hatte und unter dem Einfluss von Drogen stand, war im Januar auf der Flucht vor der Polizei, als er mit seinem Fahrzeug auf einen Gehweg fuhr und eine 72-Jährige rammte. Trotz der Schwere des Vorfalls wurde er nicht wegen Mordes verurteilt, sondern erhielt eine mildere Strafe.

Die Anklage forderte eine lebenslange Haftstrafe, da die Staatsanwaltschaft von einem Tötungsvorsatz ausging. Doch das Landgericht Baden-Baden entschied anders. Der Richter bezeichnette das Verhalten des Angeklagten zwar als „rücksichtslos“, sah jedoch keinen Vorsatz für die tödliche Tat. Daher wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Details des Vorfalls

Der Vorfall ereignete sich, als der damals 20-Jährige im Landkreis Rastatt, genauer gesagt in Gaggenau, vor controle einer Polizeistreife flüchtete. Er fuhr mit über 100 km/h und verlor beim Abbiegen die Kontrolle über sein Fahrzeug. Dies führte dazu, dass sein Auto auf den Gehweg geriet und er die Passantin anfuhr. Die 72-Jährige wurde später ins Krankenhaus gebracht, wo sie nach einem Monat ihre Verletzungen nicht überlebte.

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Der Angeklagte gestand die Tat und äußerte Reue. Bei seiner letzten Wortmeldung entschuldigte er sich erneut für den Vorfall. Die Entscheidung des Gerichts lässt offen, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in Revision geht. Dies könnte bedeuten, dass das Schicksal des Angeklagten noch nicht endgültig entschieden ist.

Der Fall wirft Fragen zur Handhabung schwerer Verkehrsstraftaten auf, insbesondere wenn es um jüngere Beschuldigte geht. Das Urteil orientierte sich an den Empfehlungen der Verteidigung, die die noch vorhandene Unreife des Angeklagten geltend machte. Eine intensive Diskussion über die Angemessenheit der Strafe sowie die Richtlinien des Jugendstrafrechts könnte in der Rechtsgemeinschaft folgen, wie www.merkur.de berichtet.

Der Prozess, der am 16. Oktober 2024 endete, könnte Auswirkungen auf die Wahrnehmung der juristischen Behandlung ähnlicher Fälle haben und das öffentliche Bewusstsein für die Gefahren von Drogen am Steuer und der Flucht vor der Polizei schärfen. Während das Gericht die Umstände des Falles berücksichtigt hat, bleibt abzuwarten, wie die Gesellschaft auf das Urteil reagieren wird.

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Quelle/Referenz
merkur.de

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