Alb-Donau-Kreis

Geiselnahme in Rammingen: Ex-Partnerin brutal misshandelt und sexuell missbraucht

Ein schockierender Fall von Gewalt und Missbrauch erschüttert den Alb-Donau-Kreis! Ein 54-jähriger Mann steht vor dem Ulmer Landgericht, weil er seine Ex-Partnerin in einem Anfall von Wut und Verzweiflung als Geisel genommen haben soll. Der Angeklagte, der die Trennung nicht akzeptieren konnte, bedrohte die 47-Jährige mit einer Pistole, fesselte sie mit Kabelbindern und betäubte sie mit Schlaftabletten, bevor er sie sexuell missbrauchte. Ein Albtraum, der in der Nacht im April seinen Anfang nahm!

Die Details der Tat sind erschütternd. Während der ersten Verhandlungstag blieb die Aussage der Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da die Erinnerungen an die schrecklichen Ereignisse für sie zu belastend waren. Tränenüberströmt verließ sie nach drei Stunden den Gerichtssaal, und die Betroffenheit der Anwesenden war spürbar. Staatsanwältin Nadine Schmelzer schilderte, dass der Angeklagte aus Verärgerung über die Trennung seine Ex-Partnerin bestrafte. Er hatte sie gezwungen, Cannabisöl zu schlucken und drohte, ihr mit einer Spritze eine gefährliche Flüssigkeit zu injizieren.

Dramatische Wendung in der Nacht des Verbrechens

Die Nacht endete für die Frau in einem Albtraum. Nachdem sie sediert wurde, erwachte sie am nächsten Tag ohne Kleidung und verständigte sofort den Notarzt. Die Polizei fand in der Wohnung des Angeklagten eine Vielzahl von Drogen, darunter Kokain und Amphetamine. Ein Toxikologe bestätigte, dass die Überdosierung der Schlaftabletten zu einem gefährlichen Zustand führte, der die Erinnerung der Frau an die Nacht beeinträchtigte.

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Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, schweigt zu den Vorwürfen. Ihm drohen bei einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Gefängnis für Geiselnahme und sexuellen Übergriff. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt, und es sind weitere acht Zeugen geladen. Die Öffentlichkeit bleibt gespannt auf die weiteren Entwicklungen in diesem schockierenden Fall!

Quelle/Referenz
schwaebische.de

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