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Baden-Württemberg: Grundsteuer-Reform kommt! Was 2025 auf Eigentümer zukommt

Im Jahr 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die bisherige Art und Weise der Berechnung der Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Diese Entscheidung führte dazu, dass Ende 2019 ein überarbeitetes Grundsteuer- und Bewertungsrecht verabschiedet wurde. Ländern wurde eine Frist von fünf Jahren eingeräumt, um dieses Recht in ihre Systeme zu integrieren. Baden-Württemberg hat daraufhin beschlossen, ein eigenes Grundsteuergesetz zu entwickeln, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Baden-Württemberg nutzt dabei die Möglichkeit, eigene Regelungen zu schaffen. So wird die Grundsteuer in zwei Hauptkategorien unterteilt: die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie die Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke. Eine wichtige Neuerung betrifft die Berechnung der Grundsteuer. Für die Klasse A wird das Bundesmodell angewandt, wohingegen bei der Klasse B eine Bodenwertsteuer für das Grundvermögen eingeführt wird. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass bei der Berechnung der Grundsteuer B ausschließlich der Grundstückswert berücksichtigt wird, während die Größe der Gebäude keine Rolle mehr spielt.

Details zur Berechnung der Grundsteuer

Die Ermittlung der Grundsteuer B erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert, indem es die Grundstücksgröße mit dem sogenannten Bodenrichtwert multipliziert. Danach wird dieser Wert mit einer festgelegten Steuermesszahl multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Anschließend übermittelt das Finanzamt diesen Betrag an die Stadt, wo er mit dem städtischen Hebesatz multipliziert wird. So ergibt sich die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer ausschließlich den Kommunen zugutekommen.

Die Kommunen sind dafür verantwortlich, ihre Hebesätze neu festzulegen. Für die meisten Grundstücke, die unter die Grundsteuer B fallen, wird ein niedrigerer Hebesatz erwartet. Ein endgültiger Beschluss soll ergehen, sobald verlässliche Daten vorliegen. Lörrach plant eine aufkommensneutrale Anpassung des Hebesatzes, was bedeutet, dass die Gesamteinnahmen der Stadt konstant bleiben sollen, auch wenn die individuelle Belastung für verschiedene Eigentümer verändert werden könnte. Im November wird der neue Hebesatz dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.

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Das Finanzministerium von Baden-Württemberg hatte im September die geplanten Grundsteuer-Hebesätze für 2025 veröffentlicht. Diese Beträge sollen eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer belegen. Für Lörrach bewegten sich die Werte im Transparenzregister zwischen 299 und 331. Diese Zahlen stoßen jedoch auf heftige Kritik seitens des Städte- und Gemeindetages sowie der Stadt Lörrach selbst. Besonders fraglich ist die Qualität der Daten, auf denen diese Berechnungen basieren. So bleiben viele Faktoren unberücksichtigt, wie etwa Anträge auf Fehlerberichtigung und laufende Einspruchsverfahren.

Die Stadt hat ihre Bedenken zu den im Transparenzregister veröffentlichten Zahlen klar geäußert. Oberbürgermeister Jörg Lutz betont, dass diese Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden können und möglicherweise falsche Erwartungen bei den Grundstückseigentümern wecken. Er bekräftigt, dass eine möglichst faire und aufkommensneutrale Anpassung des Hebesatzes wichtig ist, auch wenn dies zu unterschiedlichen Belastungen für Eigentümer führen kann.

Nächste Schritte zur Umsetzung

Mit der Einführung des neuen Landesgrundsteuergesetzes im Januar 2025 wird die Stadt Lörrach auch die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Der erste Fälligkeitstermin ist für den 15. Februar 2025 angesetzt. Um den Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur neuen Grundsteuer zur Seite zu stehen, wird die Stadtverwaltung umfassende Informationen auf ihrer Website bereitstellen. Zudem wird eine spezielle E-Mail-Adresse eingerichtet, damit Anfragen zentral bearbeitet werden können. Des Weiteren prüft die Verwaltung die Möglichkeit, wöchentliche Sprechstunden anzubieten, um direkte Fragen zu klären.

Die bevorstehenden Veränderungen in der Grundsteuerregelung zeigen, wie wichtig Transparenz und Bürgerinformation sind, um Unsicherheiten und Verwirrung zu vermeiden. Details zu diesem Thema sind auf www.loerrach.de nachzulesen.


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Lörrach, Deutschland
Quelle
loerrach.de

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