In Schwäbisch Gmünd-Wetzgau reagiert die Stadtverwaltung auf ein wachsendes Problem: Baden im Wasserspielplatz des Landschafts- und Familienparks Himmelsgarten ist nun strengstens verboten. Dies wurde durch neue Hinweis- und Verbotstafeln deutlich, die bei den Besuchern gemischte Reaktionen hervorrufen. Wo zuvor Familien unbesorgt planschten und Spaß hatten, herrscht nun Unverständnis darüber, dass das Baden, sogar über die für den Sommer empfohlenen Badesachen, nicht mehr erlaubt ist.
Vor wenigen Monaten wurde auf der großen Touristik- und Ausflugsmesse CMT noch empfohlen, Badebekleidung mitzubringen. Kinder fanden in dem flachen Wasser ein eigenes kleines Paradies, während Eltern sich entspannen konnten. Der Wasserspielplatz war fast wie ein Freibad – nur gratis. Doch das sorglose Planschen führte auch zu erheblichen hygienischen Bedenken. Mitarbeiter des Bauhofs entdeckten während der Renovierung des Spielplatzes sogar volle Windeln im Uferbereich, was auf die Missachtung der Hygienevorschriften hinweist.
Die Hintergründe des Verbots
Das Baden am Wasserspielplatz war nie für die freie Nutzung gedacht. Ursprünglich sollten die beabsichtigten Wasserspiele mit „Mühlrädern“ und „Sperrschleusen“ den Kindern lediglich nasse Füße bringen. Stattdessen verwandelte sich das große Bassin schnell in ein großes Planschbecken, wo nicht nur gesunder Badevergnügen, sondern auch hygienische Probleme entstanden. Der Ansturm der kleinen „Piraten“ führte dazu, dass nicht immer alle „Geschäfte“ ordnungsgemäß abgemeldet wurden. Diese Umstände und die daraus resultierenden Erkrankungen schafften ungewollte Aufmerksamkeit auch vonseiten der Gesundheitsbehörden.
Um diesen Missständen entgegenzuwirken, musste der beliebte Wasserspielplatz umfangreich saniert werden. Neben einer Tiefenreinigung wurden sogar tonnenweise Kies ausgetauscht. Die Bauhof-Mitarbeiter sahen sich in der Folge mit negativen Äußerungen konfrontiert und wurden fälschlicherweise beschuldigt, ein Ökosystem geschädigt zu haben, obwohl sie sich für umweltfreundliche Verfahren aussprachen. Klar ist: Die Umbauten schränkten die Nutzungsmöglichkeiten erheblich ein.
Reaktionen und Ausblick
Mit dem neuen Badeverbot stellt sich die Stadtverwaltung nun auf die Hygiene-Bedürfnisse der Bürger ein. Dennoch bleibt abzuwarten, wie dieses Verbot durchgesetzt wird und ob weitere Maßnahmen nötig sind, um die Sicherheit der kleinen Besucher zu gewährleisten. Viele Eltern fragen sich, welche Konsequenzen es hat, wenn ein Kind versehentlich das Verbot missachtet und ins Wasser plumpst. Das Verbot wird sicherlich eine Herausforderung für die Aufsicht haben, denn Eltern es oft schwer fällt, beim Spielen ihrer Kinder den Überblick zu behalten.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd gibt jedoch klare Anweisungen: Der Himmelsgarten ist kein Freibad. Auch wenn die Entscheidung über die Schaffung von Erholungsoasen für die Bürger gut gemeint ist, zeigt sich, dass eine sorgsame Planung und das Einhalten von Vorschriften für die langfristige Nutzung von Spielplätzen essenziell sind. Die Verantwortlichen stehen vor der Aufgabe, das Konzept so zu ändern, dass die Interpretation des Himmelsgartens als Freizeitort nicht mehr zu Missverständnissen führen kann und die Gesundheit der Besucher priorisiert wird.
Für weiterführende Informationen über diese Entwicklungen und die Ursachen des Verbots, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.remszeitung.de.