Görlitz. In der Stadt Görlitz haben Autobesitzer zunehmend mit Vandalismus an ihren Fahrzeugen zu kämpfen. Umfassende Berichte zeigen, dass die Stadt unter den deutschen Städten eine der höchsten Raten bei Vandalismusfällen aufweist. Es ist kein Wunder, dass die Bewohner in sozialen Medien aktiv nach Lösungen suchen, um ihre Autos besser zu schützen.
Eine häufig empfohlene Maßnahme sind Überwachungskameras, auch bekannt als Dashcams, die im Auto installiert werden. Diese Geräte können Bewegungen aufzeichnen und dienen als wertvolle Beweismittel, wenn es zu Schäden am Fahrzeug kommt. Laut der Polizeidirektion Görlitz hat sich diese Praxis bereits als hilfreich erwiesen, da viele geschädigte Fahrzeugbesitzer Videoaufnahmen bei der Polizei vorlegen, um eine Anzeige zu erstatten.
Rechtslage und Datenschutz
Die Verwendung von Dashcams wirft jedoch komplexe rechtliche Fragen auf. „Die Rechtslage hierzu ist äußerst umstritten“, erläutert Sven Möller, ein Vertreter der Polizeidirektion. Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung dürfen sogenannte „anlassbezogene Aufnahmen“ gemacht werden, was bedeutet, dass Aufzeichnungen von Unfällen oder Straftaten rechtlich zulässig sind. Hierbei ist es wichtig, dass die Dashcams eine Loop-Funktion besitzen. Diese Funktion sorgt dafür, dass ungenutzte Videoaufzeichnungen nach einem festgelegten Zeitraum, beispielsweise 30 Sekunden, automatisch gelöscht werden.
Nur wenn ein Vorfall wie ein Unfall oder Vandalismus eintritt, bleiben diese Aufzeichnungen durch den Erschütterungssensor oder eine manuelle Speicherung des Fahrers erhalten. Dies gewährleistet, dass die Datenspeicherung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Ein strittiger Punkt in der Debatte ist die Frage, ob die Annäherung von Passanten an ein überwachtes Fahrzeug als Anlass zum Speichern der Aufnahmen genügt. Dies wird häufig als Streitpunkt vor Gericht betrachtet. Es bedeutet, dass auch Bewegungen, die nicht direkt mit Vandalismus einhergehen, erfasst und möglicherweise gespeichert werden, was die rechtliche Situation zusätzlich kompliziert.
Eine klar definierte Grenze gibt es jedoch: Die dauerhafte, anlasslose Speicherung von Videoaufnahmen im öffentlichen Raum ist strikt verboten und mit Geldbußen belegt. Dies betrifft vor allem die Nutzung von Dashcams außerhalb von klar definierten Vorfällen.
Für detailliertere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Dashcams und Datenschutzfragen gibt es umfassende Ressourcen, die auf www.saechsische.de](https://www.saechsische.de) bereitgestellt werden. Dort erhält man zudem einen Einblick in die anhaltende Debatte über die Balance zwischen der Sicherheit der Fahrzeuge und den Rechten der Passanten im öffentlichen Raum.
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