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Ausweisung des IZH-Leiters: Hamburgs Kampf gegen extremistische Einflüsse

Am 11. September muss der Leiter des als extremistisch eingestuften, verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg, Mohammed Hadi Mofatteh, Deutschland verlassen, da die Hamburger Innenbehörde ihm eine Ausweisung erteilte, um den Einfluss des iranischen Regimes in Deutschland zu bekämpfen.

Der Leiter des mittlerweile verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg, Mohammed Hadi Mofatteh, muss bis zum 11. September Deutschland verlassen. Dies wurde ihm durch eine Ausweisungsverfügung der Hamburger Innenbehörde mitgeteilt. Mofatteh, der eine wichtige religiöse Rolle als höchste Autorität der Schiiten in Europa einnimmt, wird vom Hamburger Verfassungsschutz als eng mit dem iranischen Regime verbunden wahrgenommen. Sollte er der Verfügung nicht nachkommen, steht ihm die Gefahr einer zwangsweisen Abschiebung in den Iran bevor, und das auf eigene Kosten.

Mofatteh ist seit 2018 als Leiter des IZH aktiv und hat einen besonderen Einfluss auf die schiitische Gemeinschaft in Europa. Ihm wird eine enge Verbindung zu Ajatollah Ali Chamenei, dem Obersten Führer des Iran, nachgesagt, was seine Rolle zum Teil erklärt. Eine Behördensprecherin wollte sich nicht dazu äußern, ob Mofatteh bereits das Land verlassen hat, doch die Frist für seine Ausreise lässt darauf schließen, dass er vor wenigen Tagen informiert wurde.

Reaktionen auf die Ausweisungsverfügung

Die Entscheidung, Mofatteh auszuweisen, kommt nicht überraschend. Vor fünf Wochen erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das IZH und mehrere assoziierte Organisationen zum „bedeutenden Propagandazentrum Irans in Europa“. Infolge eines großangelegten Polizei- und Verfassungsschutz-Einsatzes wurden zudem die Vermögenswerte des Zentrums sowie die Blaue Moschee in Hamburg beschlagnahmt und geschlossen.

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Der Innensenator von Hamburg, Andy Grote (SPD), kommentierte die Ausweisung Mofattehs als einen klaren Schritt im Kampf gegen den islamischen Extremismus. Er betonte, dass die Behörden die aufenthaltsrechtlichen Mittel konsequent ausschöpfen würden, um die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten.

Die Problematik des IZH ist jedoch nicht neu. Bereits Ende 2022 wurde dessen stellvertretender Leiter, Sejed Soliman Mussawifar, aufgrund seiner Verbindungen zur libanesischen Hisbollah aus Deutschland ausgewiesen, eine Entscheidung, die vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht nicht erfolgreich angefochten wurde.

Klagen gegen die Verbote

Das Verbot des IZH, welches laut Bundesinnenministerium verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, hat zu rechtlichen Schritten geführt. Der Verein erhebt Klage und bezeichnet die Vorwürfe als „Unterstellung“. Nach Informationen vom Bundesverwaltungsgericht liegen insgesamt drei Klagen vor, unter anderem von dem inzwischen ebenfalls verbotenen Zentrum der Islamischen Kultur in Frankfurt und dem Islamischen Zentrum Berlin.

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Die Kläger verfolgen das Ziel, die Blaue Moschee wieder öffnen zu können, da ihnen durch die Schließung die Möglichkeit genommen wird, ihren Glauben in Gemeinschaft zu praktizieren. In den letzten Wochen haben sich Gläubige regelmäßig vor der geschlossenen Moschee versammelt, um ihre Forderungen nach einer Wiedereröffnung lautstark zu bekunden.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen könnten sich über mehrere Monate hinziehen. Ein Eilantrag des Zentrums der Islamischen Kultur Frankfurt wird voraussichtlich erst Ende September entschieden. Die Schließung der Imam-Ali-Moschee wurde von den Gläubigen als erheblicher Eingriff in ihre Religionsfreiheit wahrgenommen, was die emotionale Brisanz des Themas unterstreicht.

Die Entwicklungen rund um Mofatteh und das IZH stehen im Kontext eines größeren Trends: dem intensiven Vorgehen gegen Organisationen, die als extremistisch eingestuft werden, und der verstärkten Überwachung solcher Gruppierungen in Deutschland. Die Sicherheitspolitik des Landes konzentriert sich zunehmend darauf, Isolation und Einflussnahme von ausländischen Regimen zu unterbinden.

– NAG

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