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Ausweisung des IZH-Leiters: Hamburgs Kampf gegen Extremismus geht weiter

Der 57-jährige Mohammed Hadi Mofatteh, Leiter des verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg, muss bis zum 11. September Deutschland verlassen, da er als religiöse Führungsfigur des iranischen Regimes gilt und die Bundesregierung entschieden hat, Maßnahmen gegen extremistische Einflüsse in Deutschland zu ergreifen.

In Hamburg hat die Innenbehörde Maßnahmen ergriffen, die weitreichende Folgen für den 57-jährigen Leiter des verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) haben. Mohammed Hadi Mofatteh muss bis zum 11. September Deutschland verlassen. Dies wurde ihm kürzlich in einer Ausweisungsverfügung mitgeteilt. Ein Versäumnis, dieser Anweisung nachzukommen, könnte zu einer zwangsweisen Abschiebung in sein Heimatland Iran führen, und das auf seine eigenen Kosten.

Mofatteh gilt als eine zentrale Figur der schiitischen Gemeinschaft in Europa, mit Ausnahme von Großbritannien. Der Hamburger Verfassungsschutz unterstreicht seine Verbindungen zur iranischen Staatsführung, insbesondere zu Ajatollah Ali Chamenei, dem Obersten Führer des Iran. Diese Verstrickungen geben dem Fall ein zusätzliches Gewicht, da Mofatteh als treuer Vertreter des Teheraner Regimes betrachtet wird.

Konsequenzen nach dem Verbot des IZH

Die Ausweisung von Mofatteh folgt auf das Verbot des IZH, das vor fünf Wochen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen wurde. Der Ministerin zufolge ist das IZH ein bedeutendes Propagandazentrum für den Iran in Europa und verfolgt verfassungsfeindliche Agenda. Bei einer bundesweiten Razzia wurden die Vermögenswerte des IZH beschlagnahmt, und die Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster ist seitdem geschlossen.

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Die Hamburger Innenbehörde und insbesondere Innensenator Andy Grote haben klar Stellung bezogen: Mofattehs Zeit in Deutschland sei nun vorbei, und der Kampf gegen den islamischen Extremismus werde mit aller Entschlossenheit fortgeführt. Diese Maßnahme ist nicht isoliert; bereits Ende 2022 wurde der stellvertretende Leiter des IZH, Sejed Soliman Mussawifar, aufgrund seiner Verbindungen zur Hisbollah-Miliz des Libanons ausgewiesen.

Klagen und Widerstand gegen das Verbot

Das Verbot des IZH hat zu mehreren Klagen geführt. Vertreter des Zentrums haben beim Bundesverwaltungsgericht Klage eingelegt, um die Schließung der Blau Moschee und die damit verbundene Einschränkung ihrer Religionsausübung anzufechten. Die Prozessvertreter betonen, dass die Schließung eine Verletzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit darstellt.

Darüber hinaus haben sich Gläubige in den letzten Wochen regelmäßig vor der geschlossenen Moschee versammelt, um für ihre Wiederöffnung zu demonstrieren. Diese öffentlichen Gebete und Proteste unterstreichen die Wichtigkeit des Gotteshauses in der Glaubensgemeinschaft der Schiiten in Hamburg.

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Die rechtlichen Auseinandersetzungen um das Verbot des IZH könnten sich als langwierig erweisen. Bereits frühestens Ende September wird mit einer Entscheidung über einen Eilantrag gerechnet. Die Verfahren der betroffenen Institutionen werden voraussichtlich noch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, was die Unsicherheiten für die betroffenen Gläubigen weiter verstärken könnte.

– NAG

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