In Hamburg wurde ein bemerkenswerter Schritt unternommen, der die islamische Landschaft Deutschlands beeinflussen könnte. Mohammed Hadi Mofatteh, der Leiter des als extremistisch eingestuften und inzwischen verbannten Islamischen Zentrums Hamburg (IZH), muss bis zum 11. September Deutschland verlassen. Diese Entscheidung wurde von der Hamburger Innenbehörde getroffen und ist Teil eines umfangreicheren Vorgehens gegen Organisationen, die als Bedrohung für die öffentliche Ordnung und die Verfassung angesehen werden.
Der 57-jährige Mofatteh gilt als bedeutende Figur innerhalb der schiitischen Gemeinschaft in Europa, mit einem besonderen Bezug zum iranischen Regime. Er steht dem Verfassungsschutz zufolge in direkter Verbindung zum Obersten Führer des Iran, Ajatollah Ali Chamenei, und wird als dessen Stellvertreter in Deutschland gesehen. Diese Verbindungen ducken eine tiefere Einbindung in die politischen und religiösen Strukturen des Iran, was ihn zu einem umstrittenen Akteur macht. Kommt Mofatteh der Ausweisungsverfügung nicht nach, droht ihm die zwangsweise Abschiebung in den Iran, auf seine eigenen Kosten.
Ausweisung und Verbot des IZH
Die Ausweisung könnte für Mofatteh nicht ganz unerwartet sein. Vor fünf Wochen verhängte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Verbot über das IZH und weitere Organisationen, die als Propagandazentren des Irans in Europa eingestuft werden. Bei einer umfangreichen Razzia wurden alle Vermögenswerte des Zentrums beschlagnahmt, und die Blaue Moschee, welche das IZH betrieb, wurde geschlossen. Die Hamburger Behörden sehen in Mofatteh einen Vertreter eines menschenverachtenden Regimes, dessen Einfluss in Deutschland strikt unterbunden werden soll.
Innensenator Andy Grote betonte, dass die Ausweisung Mofattehs ein konsequenter Schritt im Kampf gegen islamistischen Extremismus ist. Dies schließt die volle Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel ein, um solche Akteure aus Deutschland zu entfernen. Bereits im vergangenen Jahr wurde der stellvertretende Leiter des IZH, Sejed Soliman Mussawifar, wegen seiner Verbindungen zur libanesischen Hisbollah aus Deutschland verbannt.
Rechtsstreit um das IZH
Die rechtlichen Konsequenzen des Verbots sind noch nicht abgeschlossen. Gegen die Verbotsverfügung sind bereits mehrere Klagen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht worden. Vertreter des IZH und des ebenfalls verbotenen Islamischen Zentrums Berlin haben Klage erhoben, um die Schließung ihrer Einrichtungen anfechten zu können. Ihr Ziel ist es, die Blaue Moschee zurückzugewinnen, die seit der Schließung den Gläubigen als wichtiges religiöses Zentrum fehlt.
Die Schließung der Imam-Ali-Moschee hat in der Gemeinschaft Besorgnis ausgelöst. Die Gläubigen, die sich regelmäßig zur Gebetsgemeinschaft versammeln, haben in den vergangenen Wochen demonstriert und ihr Anliegen geäußert, dass sie an ihrem Grundrecht auf freie Religionsausübung gehindert werden.
Das Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich Ende September über einen Eilantrag des Zentrums der Islamischen Kultur Frankfurt entscheiden, während die anderen Verfahren noch länger dauern dürften. Die Auseinandersetzungen um die Legitimierung des IZH und die damit verbundenen rechtlichen Fragen sind ein spannendes Kapitel im leicht elektrisierten Diskurs über Religion und Politik in Deutschland.
Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die zunehmenden Spannungen zwischen staatlicher Autorität und religiöser Selbstverwaltung in Deutschland. Die Debatten darüber, wie mit Organisationen umgegangen werden soll, die als extremistisch eingestuft werden, sind längst nicht abgeschlossen und werden in den kommenden Monaten wahrscheinlich weiter intensiv diskutiert werden.
– NAG