Die Grundsteuer-Reform steht vor der Tür, und die Gemeinde Aschau am Inn hat jetzt die neuen Hebesätze festgelegt! Ab 2025 verlieren die bisherigen Grundsteuer-Bescheide ihre Gültigkeit, und Bürgermeister Christian Weyrich (CSU) hat die entscheidenden Änderungen präsentiert. Die Rechnung ist einfach: Messbetrag mal Hebesatz gleich Grundsteuer. Doch das bedeutet nicht, dass jeder gleich bleibt – vor allem Eigentümer älterer Gebäude müssen mit Nachteilen rechnen!
Die Gemeinde hat bereits 91 Prozent der Datensätze durchforstet und festgestellt, dass es teils gravierende Unterschiede zwischen altem und neuem Recht gibt. „Die Grundsteuerbescheide verlieren ihre Wirkung und es gibt eine neue Bemessungsgrundlage“, erklärt Weyrich. Um einen Steuerverlust zu vermeiden, wird ein Puffer in die neuen Hebesätze eingerechnet. Der Hebesatz für die Grundsteuer A steigt von 250 auf 310 Prozent, während die Grundsteuer B von 250 auf 140 Prozent gesenkt wird. Ein gewagter Schritt, denn eine zu starke Senkung könnte die Einnahmen gefährden!
Änderungen und Herausforderungen
Die Anpassungen bringen auch Unsicherheiten mit sich: Es könnten noch Änderungen bei den Grundsteuerbescheiden auftreten, die die Zahlen weiter beeinflussen. „Wir können jährlich unsere Hebesätze anpassen“, betont Weyrich. Besonders Landwirte könnten von der Reform betroffen sein, da Wohnhäuser landwirtschaftlicher Betriebe nun der Grundsteuer B zugeordnet werden. Lukas Salzeder (AWG) warnt vor möglichen Nachteilen für diese Gruppe.
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren durchschnittlich 374.000 Euro aus der Grundsteuer B eingenommen. Mit dem neuen Hebesatz von 140 Prozent könnte dies auf etwa 395.000 Euro steigen. „Das sind Einzelschicksale, es geht aber um die Gesamtheit“, sagt Karl-Heinz Jekler (Bündnis Aschau). Der Gemeinderat hat einstimmig die neuen Hebesätze beschlossen, die im Dezember endgültig in der Satzung verankert werden sollen. Ein erster Schritt in eine neue Ära der Grundsteuer!