In Sachsen-Anhalt gibt es ein neues Gesetz, das darauf abzielt, ältere Lehrkräfte im Lehrerberuf länger zu halten. Geplant ist, ab dem 62. Lebensjahr die Pflichtstundenzahl für Lehrer um zwei Unterrichtsstunden zu reduzieren. Dies wurde von Vertretern der schwarz-rot-gelben Koalition im Landtag angekündigt. Die Entscheidungen kommen in einem Kontext, in dem der Lehrermangel besonders in der Altersgruppe der über 60-Jährigen immer dringlicher wird. Der CDU-Abgeordnete Matthias Redlich betonte, dass viele erfahrene Lehrkräfte Schwierigkeiten haben, den eigenen Ansprüchen gerecht zu werden und daher in den vorzeitigen Ruhestand gehen. "Wir werden handeln", sagte Redlich und verwies auf die Wichtigkeit der Entlastung für ältere Pädagogen, wie MDR berichtete.
Hessens Regelungen und die Historie der Arbeitszeiten
In Hessen wurde hingegen in der Vergangenheit eine Regelung eingeführt, die Lehrkräfte ab 50 Jahren keine halbe Pflichtstunde Ermäßigung einräumt. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit der "düsteren Zukunft"-Aktion von 2004, bei der die Arbeitszeiten für die ältere Lehrerschaft nur geringfügig angepasst wurden, während jüngere Lehrkräfte stärker belastet wurden. Ab dem 1. August 2017 müssen jedoch jüngere Lehrkräfte weniger arbeiten, was zu einer Gleichstellung führt, wie die GEW Offenbach erläuterte.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Hessen die Arbeitsbedingungen für ältere Lehrkräfte – trotz regionaler Unterschiede – auf der politischen Agenda stehen. In Sachsen-Anhalt wird durch die Reduzierung der Pflichtstunden versucht, ältere Lehrer zu halten, während in Hessen historische Entscheidungen zu Maßnahmen geführt haben, die jüngeren Lehrern nun Vorteile bringen. Diese Entwicklungen sind entscheidend im Kampf gegen den akuten Lehrermangel in Deutschland.
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